Neuorganisation der Finanzverwaltung
Das mit 1.1.2021 in Kraft getretene Finanz-Organisationsreformgesetz (FORG) regelt die Neuorganisation der Finanzverwaltung, insbesondere die
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Neue Bankverbindung der Finanzämter: Steuerzahlungen können ab 1.7.2019 nicht mehr auf das Konto bei der
Mitteilungspflicht gem. §109a EStG Unternehmer sowie Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts haben Ihrem Betriebsfinanzamt
Mit dem Steuerreformgesetz 2015/2016 wurde unter anderem beschlossen, dass Zahlungen an das Finanzamt zukünftig elektronisch
Zahlungen für bestimmte Leistungen im Jahr 2015 müssen bis spätestens 29. Februar 2016 dem zuständigen Betriebsfinanzamt gemeldet
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