Das mit 1.1.2021 in Kraft getretene Finanz-Organisationsreformgesetz (FORG) regelt die Neuorganisation der Finanzverwaltung, insbesondere die Zusammenlegung von Dienststellen zum nunmehrigen „Finanzamt Österreich“. In diesem Beitrag finden Sie die relevanten Informationen zu den nunmehrigen Ämtern sowie Updates zu Bankverbindungen und Kontaktdaten der Dienststellen.
Das Finanz-Organisationsreformgesetz (FORG) bringt mit Wirkung 1.1.2021 die Zusammenlegung der bisher 40 Finanz- und 9 Zollämter, der Großbetriebsprüfung, der Finanzpolizei und der Steuerfahndung auf zukünftig fünf Ämter. Diese sind:
- Finanzamt Österreich
- Finanzamt für Großbetriebe
- Zollamt Österreich
- Amt für Betrugsbekämpfung
- Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge
Finanzamt Österreich
Nunmehr wurde auch bekannt, dass die Kontoverbindungen der unter dem Finanzamt Österreich organisierten Dienststellen (die bisherigen Finanzämter) erhalten bleiben. Für die nunmehr zusammengelegten ehemaligen Finanzämter ergeben sich die folgenden Änderungen:
Dienststelle | Dienststelle | Bezeichnung der neuen Dienststelle und IBAN |
Wien 4/5/10 | Wien 9/18/19 Klosterneuburg | Wien 4/5/9/10/18/19 Klosterneuburg IBAN: AT31 0100 0000 0550 4075 |
Gänserndorf Mistelbach | Hollabrunn Korneuburg Tulln | Weinviertel IBAN: AT28 0100 0000 0550 4226 |
Neunkirchen Wr. Neustadt | Lilienfeld St. Pölten | Niederösterreich Mitte IBAN: AT08 0100 0000 0550 4295 |
St. Veit Wolfsberg | Klagenfurt | Klagenfurt St. Veit Wolfsberg IBAN: AT92 0100 0000 0556 4572 |
Bruck Leoben Mürzzuschlag | Graz-Umgebung | Steiermark Mitte IBAN: AT38 0100 0000 0553 4698 |
Kitzbühel Lienz | Kufstein Schwaz | Tirol Ost IBAN: AT62 0100 0000 0554 4839 |
Bregenz | Feldkirch | Vorarlberg IBAN: AT63 0100 0000 0557 4988 |
Finanzamt für Großbetriebe
Das Finanzamt für Großbetriebe hat nunmehr folgende Anschrift:
Finanzamt für Großbetriebe, Postfach 251, 1000 Wien
Die Kontoverbindung des Finanzamts für Großbetriebe lautet:
IBAN: AT88 0100 0000 0550 4116
Vergabe von Steuernummern
Die Vergabe von Steuernummern erfolgt ausschließlich im Finanzamt Österreich. Dabei orientiert sich die Vergabe der Steuernummer nach der Dienstelle, wo sich der Sitz der Geschäftsleitung bzw. der Wohnsitz befindet. Diese Steuernummer bleibt immer erhalten, unabhängig davon, ob sich der Sitz der Geschäftsleitung/Wohnsitz ändert oder die Zuständigkeit vom Finanzamt Österreich in das Finanzamt für Großbetriebe übergeht.
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