
UPDATE Ukrainekrise – abgabenrechtliche und bilanzielle Themen
1. WELCHE SPENDEN SIND ABZUGSFÄHIG? Werbewirksame „Spenden“ zur Katastrophenhilfe Unternehmen haben die Möglichkeit, Hilfeleistungen

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Verlängerung der Antragsfrist für Bezieher eines Vorschusses FKZ 800.000, die nicht fristgerecht einen Antrag auf

Über den NPO-Fonds können Non-Profit-Organisationen (NPO) Zuschüsse auf Grund von Corona-bedingten Einschränkungen beantragen. Wir haben

Der Gesetzesentwurf liegt zur parlamentarischen Behandlung vor, die finale Gesetzwerdung – voraussichtlich im Mai 2022

Auch weiterhin kommt es aber für bestehende Zuschussinstrumente zu Anpassungen und Klarstellungen, welche Eingang in

Lohnsteuerpflichtige Einkünfte werden grundsätzlich nachträglich veranlagt. Die Veranlagung erfolgt entweder freiwillig (Antragsveranlagung) oder zwingend (Pflichtveranlagung).

APRIL 2022 10.4.2022 bis spätestens 30.9.2022: Antrag auf Auszahlung der 2.Tranche des Verlustersatzes III. 10.4.2022

Seit Jänner 2016 müssen Ausschüttungen an GSVG-pflichtige GesGF einer GmbH auch verpflichtend bei der Kapitalertragssteueranmeldung

Insbesondere umfassen die Ausführen die folgenden Bereiche: Werbewirksame Spenden zur Katastrophenhilfe Spenden gemäß §4a EStG

Zu diesen Einkünften sollen zukünftig laufende Einkünfte aus Kryptowährungen („Früchte“) und Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen
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