APRIL 2022
10.4.2022 bis spätestens 30.9.2022: Antrag auf Auszahlung der 2.Tranche des Verlustersatzes III.
10.4.2022 bis spätestens 9.7.2022: Antrag auf Auszahlung des Ausfallsbonus III für den Kalendermonat März 2022
30.4.2022: Die Meldung der EU-OSS-Umsätze hat nach Ablauf des 1.Quartals 2022 binnen Monatsfrist zu erfolgen. Die Zahlung der angefallenen Umsatzsteuern hat bis 30.4.2022 auf ein eigenes von der Finanzverwaltung eingerichtetes Steuerkonto zu erfolgen. Sollten in einem Quartal keine Umsätze getätigt worden sein, ist eine Nullmeldung abzugeben.
30.4.2022: Einreichung der Steuerklärungen 2021 in Papierform
MAI 2022
2.5.2022: Antrag auf Gewährung eines Härtefallfonds der Phase 4 für Zeiträume bis zum 31.3.2022
9.5.2022: Antrag auf Gewährung des Ausfallsbonus III für den Kalendermonat Jänner 2022
JUNI 2022
9.6.2022: Antrag auf Gewährung des Ausfallsbonus III für den Kalendermonat Februar 2022
30.6.2022: Einreichung der Steuerklärungen 2021 via FinanzOnline
30.6.2022: Beantragung der 2. Tranche des Verlustersatzes II (Zeitraum Juli bis Dezember 2021)
30.6.2022: Vorsteuererstattung bei Drittlandsbezug
Ausländische Unternehmer, die ihren Sitz außerhalb der EU haben, können noch bis 30.6.2022 einen Antrag auf Rückerstattung österreichischer Vorsteuern 2021 stellen. Belege über die entrichtete Einfuhrumsatzsteuer und sämtliche Rechnungen sind im Original dem Antrag beizulegen. Die Frist ist nicht verlängerbar! Auch im umgekehrten Fall, nämlich für Vorsteuervergütungen österreichischer Unternehmer im Drittland (zB Serbien, Schweiz, Norwegen), endet am 30.6.2022 die Frist für Vergütungsanträge des Jahres 2021.