Für die Voranmeldungen zum Energiekostenzuschuss wurde eine Nachfrist vom 16. – 20. Jänner 2023 eingeräumt, d.h. in diesem Zeitraum sind weitere Voranmeldungen für den Energiekostenzuschuss I (Förderungszeitraum 1.2.2022 bis 30.9.2022) möglich.
Wir möchten in diesem Zusammenhang auch auf unseren ursprünglichen Artikel zum Energiekostenzuschuss verweisen. In diesem Artikel finden Sie zahlreiche weiterführende Informationen, insbesondere betreffend der Anspruchskriterien.
Die fristgerechte Voranmeldung ist die Voraussetzung dafür einen Antrag stellen zu können.
Hilfreiche Links
AWS – Informationsseite zum Energiekostenzuschuss
Gerne unterstützen wir Sie im Zuge der Voranmeldung, Beantragung und auch Feststellung der Energieintensität. Bitte wenden Sie sich bei Fragen oder Beratungsbedarf direkt an unsere Kanzlei unter +2623 72357 oder per Mail unter office@gutmann-consulting.at .