Alle Unternehmen die personenbezogene Daten verarbeiten sind von den Regelungen der DSGVO umfasst. Auf Grund des weitreichenden Anwendungsspektrums wird es nur sehr vereinzelte Ausnahmen geben.
Unter den Begriff „personenbezogene Daten“ fallen insbesondere
- Kunden- und Lieferantendatenbanken
- Namen, Adressen, Telefonnummer, Mailadressen, etc.
- Bestell- und Vertragsdaten, Bankverbindungen, Abrechnungs- und Zahlungsdaten
- Daten aus Buchhaltung und Lohnverrechnung
- Mitgliederverzeichnisse (z.B.: bei Vereinen)
- Daten der Angestellten und Arbeiter, freier Dienstnehmer und Leiharbeiter
- IP-Adressen
- Datensicherungen
Umfasst sind aber auch Verzeichnisse wie Adresslisten, Geburtstagslisten, Ausweiskopien, Bewerbungen, etc.
Unternehmen haben einen umfassenden Maßnahmenkatalog umzusetzen. Hierunter fallen insbesondere
- Erstellung eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten
- Erstellung einer Folgeabschätzung
- Bestimmung eines Datenschutz-Verantwortlichen
unter Umständen ist auch die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten notwendig - Analyse der Kategorien der verarbeiteten Daten
- Erstellung der Datenschutzerklärungen für Webpage und ggf. Onlineshop
- Erarbeitung / Schärfung der internen Sicherungsmaßnahmen zum Datenschutz inkl. Dokumentation
- Löschplan für Daten nach Ende der Aufbewahrungsfristen
- Vorbereitung auf Auskunftsanfragen & Schulung der Mitarbeiter
- uvm.
Nach Maßgabe der DSGVO sollen Strafen angemessen, aber spürbar sein. Da es noch keinerlei Rechtssprechung gibt, sind vorerst einmal die grundsätzlich vorgesehenen Strafdrohungen zu beachten. Diese reichen je nach Art des Verstoßes von
- EUR 10 Mio oder 2% des Umsatzes, bis
- EUR 20 Mio oder 4% des Umsatzes
In Zusammenarbeit mit namhaften Kanzleien und IT-Dienstleistern steht unseren Klienten ein umfassendes Beratungspaket zur Verfügung um sämtliche im Betrieb vorliegenden Fälle abzudecken.
Basierend auf einem Erstgespräch erstellen wir für Sie ein maßgeschneidertes Angebot. Wir bitten um Verständnis, dass wir keine Pauschalpreise angeben können da der Umfang der notwendigen Arbeiten einer Einzelfallbetrachtung bedarf.
Bitte beachten Sie, dass die Arbeiten mit jedenfalls 3-4 Wochen anzusetzen sind. Ein rechtzeitiger Start ist daher essentiell!