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Startseite » Steuer » Woran Sie bis 31.12.2018 noch denken sollten

Woran Sie bis 31.12.2018 noch denken sollten

In diesem Beitrag
  • Alexander Gutmann
  • Dezember 8, 2018
  • 12:58
  • Steuer

Bis 31.12.2018 sollten Sie sich vor allem noch über die folgenden Themen Gedanken machen:

Rückerstattung von Kranken-, Arbeitslosen- und Pensionsversicherungsbeiträgen 2015

Bis zum 31.12.2018 kann die Rückerstattung von Kranken- und Arbeitslosenversicherungsbeiträgen 2015 bei Mehrfachversicherung über der Höchstbemessungsgrundlage beantragt werden. Der Rückerstattungsantrag für die Pensionsversicherungsbeiträge ist an keine Frist gebunden und erfolgt ohne Antrag automatisch bei Pensionsantritt.

Arbeitnehmerveranlagung 2013

Wer zwecks Geltendmachung von Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen eine Arbeitnehmerveranlagung beantragen will, hat dafür fünf Jahre Zeit. Bis zum 31.12.2018 kann daher eine Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2013 noch eingereicht werden.

Ankauf von Wertpapieren für optimale Ausnutzung des GFB 2018

Sollten Sie noch nicht ausreichend Investitionen getätigt haben, so ist es am einfachsten, die für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag (GFB) erforderliche Investitionsdeckung bei Gewinnen über € 30.000 durch den Kauf von Wertpapieren zu erfüllen. Als begünstigte Wertpapiere gelten alle in EURO begebene Anleihen, Anleihen- und Immobilienfonds.

Da es für Gewinne über € 580.000 keinen GFB mehr gibt, beträgt die maximale benötigte Investitionssumme € 41.450. Bis zum Ultimo sollten die Wertpapiere auf Ihrem Depot verfügbar sein!

Registrierkassen Jahresendbeleg

Der Dezember-Monatsbeleg ist gleichzeitig auch der Jahresbeleg. Sie müssen daher nach dem letzten getätigten Umsatz bis zu 31.12.2018 den Jahresbeleg herstellen und den Ausdruck sieben Jahre aufbewahren! Die Sicherung auf einen externen Datenspeicher darf aber nicht vergessen werden. Für die Prüfung des Jahresendbeleges mit Hilfe der BelegcheckApp ist bis zu 15.2.2019 Zeit. Für Webservice-basierte Registrierkassen werden diese Schritte großteils bereits automatisiert durchgeführt.

Haben Sie Fragen?
Wir stehen Ihnen jederzeit gerne für ein Beratungsgespräch zur Verfügung. Sie erreichen uns zu Kanzleizeiten telefonisch unter +43 (0)2623 72357 , oder jederzeit per Mail unter office@gutmann-consulting.at und über unser Kontaktformular auf unserer Webpage.

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