Die Bundesregierung hat angekündigt, ein Maßnahmenpaket für die Gastronomie („Wirtshaus-Paket“) mit steuerlichen Entlastungen und weiteren Unterstützungen zum Konsumanreiz zu schnüren.
Natürlich ist die tatsächliche Umsetzung und vor allem Gesetzwerdung erst abzuwarten. Im Folgenden finden Sie einen kurzen Überblick über die geplanten Maßnahmen:
- Anheben der Grenze für steuerfreie Essensgutscheine für Gastronomie von EUR 4,4 Euro auf EUR 8 und für Lebensmittelgutscheine von EUR 1,10 auf EUR 2 ab 1. 7.2020
- Erhöhen der Absetzbarkeit von Geschäftsessen von 50% auf 75% ab 1. Juli bis Ende 2020
- Senken der Umsatzsteuer auf nichtalkoholische Getränke von 20% auf 10% ab 1.7. bis Ende 2020
- Abschaffen der Schaumweinsteuer ab 1.7.2020
Weiters sind Erleichterungen bei der Gastgewerbe-Pauschalierung in der Form geplant, dass die Pauschalierungsgrenze von EUR 255.000 auf EUR 400.000 Jahresumsatz, das Grundpauschale von 10 % auf 15 % des Umsatzes und der Mindestpauschalbetrag von EUR 3.000 auf EUR 6.000 angehoben werden. Diese Änderungen werden in der Gastgewerbe-Pauschalierungsverordnung festgelegt.
Alle geplanten Erleichterungen finden Sie auch in den BMF-FAQ zum Corona Hilfspaket unter der Rubrik „Wirtshaus-Paket“.