Ab 1. November 2018 wird der Umsatzsteuersatz für Beherbergungsleistungen wieder auf 10 % gesenkt (in der Zeit zwischen 1.5.2016 bis 31.10.2018: 13 %). Ist der Preis für ein Frühstück im Beherbergungsentgelt enthalten, fallen dann dafür ebenfalls nur 10 % Umsatzsteuer an. Dies hat Auswirkungen auf den Pauschalbetrag für Nächtigungen iHv € 15,00. Von diesem Pauschalbetrag können ab 1. November 2018 nur mehr € 1,36 statt derzeit € 1,65 heraus gerechnet werden.
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