Zum Inhalt springen
Logo - Gutmann Consulting Steuerberatungs OG
  • Steuerberatung
  • Unternehmensberatung
  • Über Uns
  • Steuernews – Blog
  • Karriere
Menü
  • Steuerberatung
  • Unternehmensberatung
  • Über Uns
  • Steuernews – Blog
  • Karriere
LOGIN - BMD Klientenportal
business
Startseite » Ausfallsbonus » Verlustersatz & Ausfallsbonus – ein Update zu den Corona-Unterstützungen

Verlustersatz & Ausfallsbonus – ein Update zu den Corona-Unterstützungen

In diesem Beitrag
business
  • Alexander Gutmann
  • Februar 8, 2021
  • 12:10
  • Ausfallsbonus, Corona, COVID, Fixkostenzuschuss, Förderung, Steuer, Steuerberater, Verlustersatz

Trotz neuerlicher Verhängung eines strengen Lockdowns Ende des Jahres 2020 wurde der Anspruch auf Umsatzersatz nicht verlängert. Dieser konnte letztmalig am 15.1.2021 für den Monat Dezember beantragt werden. Ab Jänner 2020 stehen Unternehmen neben dem Härtefallausgleichsfonds und dem Fixkostenzuschuss 800.000 als neue Zuschussvariante der Verlustersatz und der Ausfallsbonus zur Verfügung.

Eine erfreuliche Nachricht kommt auch von der EU. Ende Jänner hat die EU-Kommission angekündigt den bestehenden Beihilferahmen deutlich auszuweiten. So soll die bisherige Obergrenze von € 800.000 (in Österreich läuft etwa der Fixkostenzuschuss II unter diesem Regime) auf € 1,8 Millionen pro Unternehmen angehoben werden. Ebenfalls angehoben wird der Rahmen für den Verlustersatz. Die Umsetzung bleibt abzuwarten.

Verlustersatz

Grundsätzlich sind Unternehmen, die in Österreich Ihren Sitz oder Betriebsstätte haben und eine operative Tätigkeit in Österreich ausüben, anspruchsberechtigt. Der Kreis der Unternehmen, die von der Gewährung ausgenommen sind, ist weitgehend ident mit den ausgenommenen Unternehmen für den Fixkostenzuschuss 800.000 (FKZ 800.000).

Ein Verlustersatz darf nicht gewährt werden, wenn der Antragsteller einen FKZ 800.000 in Anspruch nimmt. Der Verlustersatz ist auch für Zeiträume, für die ein Umsatzersatz beansprucht wurde, ausgeschlossen.

Voraussetzung ist, dass das Unternehmen in den antragsgegenständlichen Zeiträumen einen Umsatzausfall von mindestens 30% im Vergleich zum jeweiligen Zeitraum des Jahres 2019 erleidet.

Als Betrachtungszeitraum 1 gilt der 16.9.2020 bis 30.9.2020, die folgenden Betrachtungszeiträume  2 – 10 beziehen sich jeweils auf die Monate Oktober 2020 bis Juni 2021. Die Antragstellung muss für jeweils zusammenhängende Betrachtungszeiträume erfolgen (Ausnahme: wenn für November und/oder Dezember 2020 ein Lockdown-Umsatzersatz in Anspruch genommen wurde).

Der maßgebliche Verlust ist wie folgt zu ermitteln:

+ Erträge (Umsätze=Waren- und Leistungserlöse lt. Einkommen- oder Körperschaftsteuerveranlagung, Bestandsveränderungen, aktivierte Eigenleistungen, sonstige betriebliche Erträge, ausgenommen  Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen);

+ Beteiligungserträge, wenn diese mehr als die Hälfte der Umsätze betragen;

+ Versicherungsleistungen;

+ Zuwendungen von Gebietskörperschaften, die im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise angefallen sind;

+ Zuschüsse im Zusammenhang mit der Kurzarbeit;

+ Entschädigungen nach dem Epidemiegesetz.

abzüglich

abzugsfähige Betriebsausgaben (ausgenommen: außerplanmäßige Abschreibungen, Aufwendungen aus dem Abgang von Anlagevermögen, Zinsaufwand, soweit dieser den Zinsertrag NICHT übersteigt, und der auf die Anschaffung von Finanzanlagevermögen entfallende verbleibende Zinsaufwand).

Einnahmen-Ausgaben-Rechner können die Betriebsausgaben und -einnahmen nach dem Zu- und Abfluss-Prinzip erfassen, sofern das nicht zu willkürlichen Verschiebungen führt.

Ersetzt wird grundsätzlich 70% des so ermittelten Verlustes. Bei Klein- oder Kleinstunternehmen (weniger als 50 Mitarbeiter und Jahresumsatz oder Bilanzsumme von weniger als € 10 Mio) beträgt die Ersatzrate 90%. Der Verlustersatz ist derzeit mit höchstens € 3 Mio pro Unternehmen begrenzt.

Der Verlustersatz selbst stellt eine steuerfrei Betriebseinnahme dar, kürzt aber die Betriebsausgaben (und damit einen allfälligen Verlustvortrag).

Die Antragstellung der ersten Tranche kann seit 16.12.2020 bis 30.6.2021 auf Basis einer Prognoserechnung erfolgen. Hier wird dann 70% des voraussichtlichen Zuschusses ausbezahlt. Die zweite Tranche ist in der Zeit zwischen 1.7.2021 und 31.12.2021 zu beantragen. Die Antragstellung hat jeweils über FinanzOnline durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter zu erfolgen.

Mit dem Antrag muss sich der Antragsteller ua. dazu verpflichten, auf die Erhaltung der Arbeitsplätze Bedacht zu nehmen und bestimmte Einschränkungen bei Entnahmen und Gewinnausschüttungen zu beachten.

Ausfallsbonus

Laut Information auf der BMF-Homepage sollen folgende Eckpunkte für den Ausfallsbonus gelten:

Jedes Unternehmen, das mehr als 40% Umsatzausfall im Vergleich zum jeweiligen Monatsumsatz aus 2019 hat, kann – auch wenn es im Lockdown nicht geschlossen war – über FinanzOnline eine Liquiditätshilfe bis zu € 60.000 pro Monat beantragen. Somit erhalten bei einem entsprechenden Umsatzausfall auch jene Betriebe den Ausfallsbonus, die im November und Dezember 2020 den Lockdown-Umsatzersatz mangels direkter oder indirekter erheblicher Betroffenheit (im Sinne der jeweiligen Richtlinien) nicht beantragen konnten.

Der Ausfallbonus beträgt je nach Höhe des Umsatzausfalls bis zu 30% des Vergleichsumsatzes und besteht zur Hälfte (also 15%) aus dem Ausfallsbonus im engeren Sinne und zur anderen Hälfte (15%) aus einem (optionalen) Vorschuss auf den FKZ 800.000. Der Ausfallsbonus ist mit € 60.000 gedeckelt.

Die Antragstellung erfolgt jeweils ab dem 16. des kommenden Monats, erstmalig ab dem 16. Februar 2021 für den Jänner 2021. Der Antrag kann durch den Unternehmer selbst über FinanzOnline monatlich gestellt werden. In bestimmten Fällen kann auch rückwirkend für den November und Dezember 2020 ein Ausfallsbonus beantragt werden.

Beispiel:

Umsatz 3/2019                                                200.000 €

Umsatzausfall in 3/2021 (90%)                          180.000 €

Anrechenbare Fixkosten                                     50.000 €

Zuschuss FKZ 800.000 (90%)                            45.000 €

30% Ausfallsbonus (vom Umsatzrückgang)         54.000 €

  • Ausfallbonus im engeren Sinne   000 €
  • Vorschuss FKZ 800.000  000 €

Gesamtförderung (FKZ und Bonus)                 72.000 €

Die entsprechende Richtlinie bleibt abzuwarten.

HABEN SIE FRAGEN?

Wir stehen Ihnen jederzeit gerne für ein Beratungsgespräch zur Verfügung. Sie erreichen uns bezüglich einer Terminvereinbarung telefonisch unter +43 (0)2623 72357 , per Mail unter office@gutmann-consulting.at oder über unser Kontaktformular auf unserer Webpage.

Diese Seite Teilen:
Facebook
Twitter
LinkedIn
Pinterest
XING
WhatsApp
Email
Print

In diesem Beitrag

SteuerNews
Startseite
Beiträge aus unserem Blog:
Arbeitnehmerveranlagung 2022
10. Mai 2023
gesamten Beitrag lesen >
Bitcoin Cryptocurrency On The Tablet
Kryptowährungsverordnung
5. Mai 2023
gesamten Beitrag lesen >
Titelbild Steuertermine 2020
Sondertermine bis 30.6.2023
30. April 2023
gesamten Beitrag lesen >
Steuerberatung
  • Steuerliche Vertretung
  • Internationale Steuergestaltung
  • Umgründungen
  • Fiskalvertretung
  • Betriebsprüfung
  • Betriebsübergaben und – Aufgaben
  • Buchhaltung
  • Jahresabschluss und Bilanzierung
  • Lohnverrechnung
Menü
  • Steuerliche Vertretung
  • Internationale Steuergestaltung
  • Umgründungen
  • Fiskalvertretung
  • Betriebsprüfung
  • Betriebsübergaben und – Aufgaben
  • Buchhaltung
  • Jahresabschluss und Bilanzierung
  • Lohnverrechnung
Unternehmensberatung
  • Gründerberatung
  • Restrukturierungsberatung
  • DSGVO-Beratung
  • Förderberatung
Menü
  • Gründerberatung
  • Restrukturierungsberatung
  • DSGVO-Beratung
  • Förderberatung
Unsere Partner:
Logo - Gutmann Consulting Steuerberatungs OG
Gutmann Consulting Steuerberatungs OG
Wampersdorferstraße 34, A-2486 Pottendorf
  • auf der Karte ansehen
  • +43 (0)2623 72357
  • office@gutmann-consulting.at
  • AGB
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Kontakt
  • Sitemap
Menü
  • AGB
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Kontakt
  • Sitemap
Öffnungszeiten

Montag 08:00 – 15:00
Dienstag 08:00 – 15:00
Mittwoch 08:00 – 15:00
Donnerstag 08:00 – 15:00
Freitag 08:00 – 12:00

Facebook-f Linkedin

Wir verwenden Cookies, um dir die bestmögliche Erfahrung auf unserer Website zu bieten.

In den Einstellungen kannst du erfahren, welche Cookies wir verwenden oder sie ausschalten.

Steuerberatung
  • Steuerliche Vertretung
  • Internationale Steuergestaltung
  • Umgründungen
  • Fiskalvertretung
  • Betriebsprüfung
  • Betriebsübergaben und – Aufgaben
  • Buchhaltung
  • Jahresabschluss und Bilanzierung
  • Lohnverrechnung
Menü
  • Steuerliche Vertretung
  • Internationale Steuergestaltung
  • Umgründungen
  • Fiskalvertretung
  • Betriebsprüfung
  • Betriebsübergaben und – Aufgaben
  • Buchhaltung
  • Jahresabschluss und Bilanzierung
  • Lohnverrechnung
Unternehmensberatung
  • Gründerberatung
  • Restrukturierungsberatung
  • DSGVO-Beratung
  • Förderberatung
Menü
  • Gründerberatung
  • Restrukturierungsberatung
  • DSGVO-Beratung
  • Förderberatung
Über Gutmann Consulting
  • Steuerberatung
  • Unternehmensberatung
  • Über Uns
  • Steuernews – Blog
  • Karriere
Menü
  • Steuerberatung
  • Unternehmensberatung
  • Über Uns
  • Steuernews – Blog
  • Karriere
BERECHNUNGSPROGRAMME
STEUER-NEWS
Kontaktieren Sie UNS
LOGIN - BMD Klientenportal
Datenschutz-Übersicht
Logo Icon - Gutmann Consulting Steuerberatungs OG

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.

Unbedingt notwendige Cookies

Unbedingt notwendige Cookies sollten jederzeit aktiviert sein, damit wir deine Einstellungen für die Cookie-Einstellungen speichern können.

Wenn du diesen Cookie deaktivierst, können wir die Einstellungen nicht speichern. Dies bedeutet, dass du jedes Mal, wenn du diese Website besuchst, die Cookies erneut aktivieren oder deaktivieren musst.

Drittanbieter-Cookies

Diese Website verwendet Google Analytics, um anonyme Informationen wie die Anzahl der Besucher der Website und die beliebtesten Seiten zu sammeln.

Diesen Cookie aktiviert zu lassen, hilft uns, unsere Website zu verbessern.

Bitte aktiviere zuerst die unbedingt notwendigen Cookies, damit wir deine Einstellungen speichern können!

Powered by  GDPR Cookie Compliance