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Startseite » ausländische Gesellschaft » UPDATE: Verpflichtende Verrechnungspreisdokumentation ab 2016

UPDATE: Verpflichtende Verrechnungspreisdokumentation ab 2016

In diesem Beitrag
  • admin
  • August 8, 2016
  • 09:15
  • ausländische Gesellschaft, Local File, Master file, Steuer, Steuerberater, Transaktion, Transfer Pricing, Verrechnungspreis

Wir haben bereits Anfang Juni über die Einführung einer verpflichtenden Verrechnungspreisdokumentation durch die österreichische Finanzverwaltung berichtet. Nun wurde das Verrechnungspreisdokumentationsgesetz (VPDG) als Teil des EU-Abgabenänderungsgesetzes 2016 im Bundesgesetzblatt I Nr. 77/2016 kundgemacht. Somit ist nun klar, dass die von der OECD vorgeschlagene dreistufige Dokumentation auch in Österreich verpflichtend ist.

Finale Bestimmungen – wer ist betroffen?

  • Unternehmen mit einem Umsatz von EUR 50 Mio
    Der Schwellenwert iHv EUR 50 Mio Umsatzerlöse für die Pflicht zur Erstellung des Master Files und des Local Files wurde nicht adaptiert. Neu ist jedoch, dass dieser Schwellenwert in zwei aufeinanderfolgenden Wirtschaftsjahren überschritten werden muss, um die Dokumentationspflicht zu begründen. Weggefallen ist die umstrittene Bestimmung, wonach auch Geschäftseinheiten zur Erstellung von Master File und Local File verpflichtet werden, wenn von anderen Geschäftseinheiten bezogene Provisionserlöse EUR 5 Mio überschreiten.
  • Beträgt der Gesamtumsatz im konsolidierten Abschluss mind. EUR 750 Mio, so ist zusätzlich ein Country-by-Country Reporting zu erstellen.

Für Unternehmen mit Umsatzerlösen unter EUR 50 Mio bestehen weiterhin die Dokumentationsanforderungen der BAO.

Fristen
Die Bestimmungen treten wie bereits vorgesehen für Wirtschaftsjahre in Kraft die ab dem 1.1.2016 beginnen.

  • Das Country-by-Country Reporting ist dem  zuständigen Finanzamt spätestens zwölf Monate nach dem letzten Tag des betreffenden Wirtschaftsjahres zu übermitteln;
  • Das Master File und Local File ist nach Abgabe der jeweiligen Steuererklärung auf Aufforderung durch das Finanzamt innerhalb einer Frist von 30 Tagen vorzulegen.

Für die Erstellung der notwendigen Dokumentationen und die Erhebung der dafür notwendigen Daten, muss jedenfalls ein Zeitraum von mind. 3 Monaten eingeplant werden. Je früher mit den Erhebungen und Dokumentationen begonnen wird, desto besser ist man vorbereitet.

Wir beraten und begleiten Sie gerne im Zuge der Erstellung der entsprechenden Dokumentationen. Eine erste Analyse ob, und wenn ja in welchem Umfang, die Vorschriften auch für Sie zutreffen, bieten wir Ihnen im Zuge eines kostenlosen Erstgesprächs!

Haben Sie weitere Fragen?
Das Team von Gutmann Consulting steht Ihnen jederzeit für Fragen rund um das Thema Verrechnungspreise sowie für Ihre weiteren steuerlichen Anliegen zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unter office@gutmann-consulting.at oder telefonisch unter +43 2623 72357 .

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