Seit Anfang November ist vor allem für den Bereich der Gastronomie und Hotellerie sowie ausgewählten anderen Branchen ein 80%iger Umsatzersatz antragsfähig. Wir haben hierzu bereits berichtet.
Mit Ankündigung der Bundesregierung in der Pressekonferenz vom Samstag, 14.11.2020 soll der Umsatzersatz auf Grund des nunmehrigen zweiten Lockdowns auf zahlreiche weitere Branchen, insbesondere auf Handel und Dienstleister, ausgeweitet werden. Hierzu sind bisher die folgenden Informationen bekannt:
- der Umsatzersatz soll zwischen 20-80% des Umsatzes des Novembers 2019 liegen
- Die Beantragung soll ab voraussichtlich 24.11.2020 möglich sein
- Die Beantragung wird wiederum via FinanzOnline erfolgen
Auf Grund der technischen Adaptierung des Antragsformulars in FinanzOnline sind aktuell keine Anträge möglich.
Weiterführende Informationen (sofern bereits verfügbar):
Umsatzersatz.at – Informationsseite des BMF
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