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Startseite » Beschäftigungsbonus » Update Beschäftigungsbonus

Update Beschäftigungsbonus

In diesem Beitrag
  • Alexander Gutmann
  • Juni 26, 2017
  • 15:32
  • Beschäftigungsbonus, Förderung, LNK, Lohnnebenkosten, Steuer

Wie wir bereits im März dieses Jahres berichtet haben (den Artikel finden Sie unter diesem Link), ist nun ab dem 1.7.2017 die Beantragung des sog. Beschäftigungsbonus möglich.

Nach einigem Hin und Her wurden nun die Richtlinien für den  Beschäftigungsbonus beschlossen. Der Beschäftigungsbonus kann grundsätzlich von allen Unternehmen, unabhängig von der Branche und der Unternehmensgröße, beantragt werden, wenn der Unternehmenssitz oder eine Betriebsstätte in Österreich liegt und zusätzliche Arbeitsplätze in Österreich geschaffen werden. Staatliche Unternehmen sind von der Förderung ausgeschlossen, außer sie stehen mit anderen am Markt tätigen Unternehmen im Wettbewerb und üben keine Aufgaben der Hoheitsverwaltung aus.

Der Beschäftigungsbonus wird für zusätzliche vollversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse gewährt, wenn folgende Personen eingestellt werden:

  • beim AMS als arbeitslos gemeldete Personen,
  • Bildungsabgänger (das sind Personen, die an einer zumindest viermonatigen gesetzlich geregelten Ausbildung teilgenommen haben, sofern der Abgang von der Bildungseinrichtung nicht länger als zwölf Monate zurückliegt)
  • Jobwechsler (das sind Personen, die in den zwölf Monaten vor Eintritt in das Unternehmen in Österreich erwerbstätig und somit pflichtversichert waren, zB geringfügig Beschäftigte, Selbständige, Vollzeitangestellte).

Das Dienstverhältnis muss der Kommunalsteuerpflicht sowie dem österreichischen Arbeits- und Sozialrecht unterliegen.

Um festzustellen, ob es sich um ein förderbares zusätzliches Arbeitsverhältnis handelt, wird der Beschäftigungsstand zu folgenden fünf festgelegten Stichtagen herangezogen:

  • am Tag vor Entstehung des ersten förderungsfähigen Arbeitsverhältnisses sowie
  • das jeweilige Ende der vier Vorquartale

Der Höchstwert an bestehenden Arbeitsverhältnissen zu einem dieser fünf Stichtage wird als Referenzwert festgelegt. Der Beschäftigtenstand umfasst mit Ausnahme von Lehrlingen und geringfügig Beschäftigten alle im antragstellenden Unternehmen beschäftigte Arbeitnehmer und ist in Köpfen (= Anzahl der Personen) anzuführen. Die Förderung gelangt zur Auszahlung, sofern ein Zuwachs von zumindest einem Vollzeitäquivalent (entspricht 38,5 Wochenstunden) gegenüber dem Referenzwert nachgewiesen werden kann.

Gefördert werden dabei für die Dauer von drei Jahren die anfallenden Lohnnebenkosten (Dienstgeberbeiträge zur Sozialversicherung, Beiträge zur Mitarbeitervorsorge, Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag und Kommunalsteuer) durch einen Zuschuss in Höhe von 50 % der Lohnnebenkosten, der jährlich im Nachhinein ausbezahlt wird. Das zusätzlich geschaffene Beschäftigungsverhältnis muss mindestens vier Monate dauern. Der Zuschuss ist von der Einkommensteuer befreit. Bei einem Bruttojahresgehalt von € 35.000 betragen die Lohnnebenkosten rd € 10.650, der Zuschuss daher rd € 5.325 p.a.

Für die Abwicklung des Beschäftigungsbonus ist das AWS (Austria Wirtschaftsservice) zuständig. Zusätzlich wurde zur Information und Beantragung eine eigene Webpage eingerichtet.

http://www.beschaeftigungsbonus.at/

Bonus-Rechner
Auf der Homepage der AWS zum Beschäftigungsbonus ist nun ein „Bonus-Rechner“ installiert worden. Nach Eingabe der geplanten Beschäftigungsdaten in den „Bonus-Rechner“ wird die zu erwartende Zuschusshöhe zu den Lohnnebenkosten berechnet und angezeigt. Den „Bonus-Rechner“ können Sie hier abrufen:

http://www.beschaeftigungsbonus.at/der-beschaeftigungsbonus/der-beschaeftigungsbonus/bonus-berechnen/

Weitere Informationen
Unter den folgenden Links finden sich Antworten auf die wichtigsten Fragen sowie ein Ablaufdiagramm.

  • Fragen und Antworten
  • Ablaufdiagramm

Haben Sie weitere Fragen?
Das Team von Gutmann Consulting steht Ihnen jederzeit für Fragen rund um das Thema Beschäftigungsbonus und weitere Förderungen sowie für Ihre steuerlichen Anliegen zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unter office@gutmann-consulting.at oder telefonisch unter +43 2623 72357.

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