Zum Inhalt springen
Logo - Gutmann Consulting Steuerberatungs OG
  • Steuerberatung
  • Unternehmensberatung
  • Über Uns
  • Steuernews – Blog
Menü
  • Steuerberatung
  • Unternehmensberatung
  • Über Uns
  • Steuernews – Blog
LOGIN - BMD Klientenportal
Startseite » Abgaben » SVS – Entlastungsmaßnahme für selbständig Erwerbstätige mit niedrigen und mittleren Einkommen

SVS – Entlastungsmaßnahme für selbständig Erwerbstätige mit niedrigen und mittleren Einkommen

In diesem Beitrag
  • Alexander Gutmann
  • August 5, 2022
  • 07:31
  • Abgaben, Entlastung, Gutschrift, Sozialversicherung, Steuerreform, SVS

Im Zuge der ökosozialen Steuerreform wurde eine Entlastungsmaßnahme für selbständig Erwerbstätige mit niedrigen und mittleren Einkommen beschlossen. Sollte Ihnen eine Gutschrift zu Ihren Krankenversicherungsbeiträgen zustehen, wird diese nun in der Vorschreibung des 3. Quartals berücksichtigt.

Die SVS informiert in einem aktuellen Artikel über die in der Vorschreibung für das kommende Quartal berücksichtigte Gutschrift zu Krankenversicherungsbeiträgen. Der folgende Artikel wurde der Webpage der SVS (*) entnommen. Der gesamte Artikel ist unter diesem Link abrufbar.

Entsprechend den Bestimmungen im Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) und im Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) ist diese jährliche Beitragsgutschrift, sowohl für GSVG- wie auch BSVG-Versicherte, nun erstmals in ihrer jeweils nächsten Beitragsvorschreibung der SVS im Sommer 2022 berücksichtigt.

Wer hat Anspruch auf die Gutschrift?

Anspruch auf die Gutschrift haben

  • Gewerbetreibende, Gewerbe-Gesellschafter, neue Selbständige und Freiberufler, die zum Stichtag 31. Mai in der Krankenversicherung nach dem GSVG pflicht- oder selbstversichert sind, sowie
  • Betriebsführer eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, deren im Betrieb hauptberuflich beschäftigte Angehörigen und persönlich haftende Gesellschafter einer OG oder KG, die zum Stichtag 15. Jänner in der Krankenversicherung nach dem BSVG pflichtversichert sind

und deren Beitragsgrundlage 2.900 Euro nicht übersteigt.

Die Feststellung und Prüfung dieser Voraussetzungen erfolgt durch die SVS zum 1. Juni, wobei die letzte endgültig festgestellte Beitragsgrundlage maßgeblich ist. Liegt eine solche nicht vor, wird die vorläufige Beitragsgrundlage herangezogen. Nachträglich festgestellte Sachverhaltsänderungen oder Änderungen der Beitragsgrundlage werden nicht berücksichtigt.

Wie hoch ist die Gutschrift?

Die jährliche Gutschrift der Krankenversicherungsbeiträge für alle Anspruchsberechtigten beträgt je nach Höhe der Beitragsgrundlage zwischen 60 und 315 Euro. Eine genaue Aufgliederung findet sich auf der Webpage der SVS.

(*) Quelle: Gutschrift von Krankenversicherungsbeiträgen – in der nächsten Vorschreibung berücksichtigt (svs.at)

HABEN SIE FRAGEN?
Wir stehen Ihnen jederzeit gerne für ein Beratungsgespräch zur Verfügung. Sie erreichen uns bezüglich einer Terminvereinbarung telefonisch unter +43 (0)2623 72357 , per Mail unter office@gutmann-consulting.at oder über unser Kontaktformular auf unserer Webpage.

Diese Seite Teilen:
Facebook
Twitter
LinkedIn
Pinterest
XING
WhatsApp
Email
Print

In diesem Beitrag

SteuerNews
Startseite
Beiträge aus unserem Blog:
strong electric power tower
Energiekostenzuschuss – Nachfrist zur Voranmeldung läuft von 16.1.2023 bis 20.1.2023
16. Januar 2023
gesamten Beitrag lesen >
Tax concept.Tax icon on wooden block.Calculator with money on 1040 tax form.Income tax return.
Finanzpolizei – Prüfungsschwerpunkte
16. Dezember 2022
gesamten Beitrag lesen >
business
Kanzleizeiten Weihnachten & Neujahr
13. Dezember 2022
gesamten Beitrag lesen >
Steuerberatung
  • Steuerliche Vertretung
  • Internationale Steuergestaltung
  • Umgründungen
  • Fiskalvertretung
  • Betriebsprüfung
  • Betriebsübergaben und – Aufgaben
  • Buchhaltung
  • Jahresabschluss und Bilanzierung
  • Lohnverrechnung
Menü
  • Steuerliche Vertretung
  • Internationale Steuergestaltung
  • Umgründungen
  • Fiskalvertretung
  • Betriebsprüfung
  • Betriebsübergaben und – Aufgaben
  • Buchhaltung
  • Jahresabschluss und Bilanzierung
  • Lohnverrechnung
Unternehmensberatung
  • Gründerberatung
  • Restrukturierungsberatung
  • DSGVO-Beratung
  • Förderberatung
Menü
  • Gründerberatung
  • Restrukturierungsberatung
  • DSGVO-Beratung
  • Förderberatung
Unsere Partner:
Logo - Gutmann Consulting Steuerberatungs OG
Gutmann Consulting Steuerberatungs OG
Wampersdorferstraße 34, A-2486 Pottendorf
  • auf der Karte ansehen
  • +43 (0)2623 72357
  • office@gutmann-consulting.at
  • AGB
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Kontakt
  • Sitemap
Menü
  • AGB
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Kontakt
  • Sitemap
Öffnungszeiten

Montag 08:00 – 15:00
Dienstag 08:00 – 15:00
Mittwoch 08:00 – 15:00
Donnerstag 08:00 – 15:00
Freitag 08:00 – 12:00

Facebook-f Linkedin

Wir verwenden Cookies, um dir die bestmögliche Erfahrung auf unserer Website zu bieten.

In den Einstellungen kannst du erfahren, welche Cookies wir verwenden oder sie ausschalten.

Steuerberatung
  • Steuerliche Vertretung
  • Internationale Steuergestaltung
  • Umgründungen
  • Fiskalvertretung
  • Betriebsprüfung
  • Betriebsübergaben und – Aufgaben
  • Buchhaltung
  • Jahresabschluss und Bilanzierung
  • Lohnverrechnung
Menü
  • Steuerliche Vertretung
  • Internationale Steuergestaltung
  • Umgründungen
  • Fiskalvertretung
  • Betriebsprüfung
  • Betriebsübergaben und – Aufgaben
  • Buchhaltung
  • Jahresabschluss und Bilanzierung
  • Lohnverrechnung
Unternehmensberatung
  • Gründerberatung
  • Restrukturierungsberatung
  • DSGVO-Beratung
  • Förderberatung
Menü
  • Gründerberatung
  • Restrukturierungsberatung
  • DSGVO-Beratung
  • Förderberatung
Über Gutmann Consulting
  • Steuerberatung
  • Unternehmensberatung
  • Über Uns
  • Steuernews – Blog
Menü
  • Steuerberatung
  • Unternehmensberatung
  • Über Uns
  • Steuernews – Blog
BERECHNUNGSPROGRAMME
STEUER-NEWS
Kontaktieren Sie UNS
LOGIN - BMD Klientenportal
Datenschutz-Übersicht
Logo Icon - Gutmann Consulting Steuerberatungs OG

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.

Unbedingt notwendige Cookies

Unbedingt notwendige Cookies sollten jederzeit aktiviert sein, damit wir deine Einstellungen für die Cookie-Einstellungen speichern können.

Wenn du diesen Cookie deaktivierst, können wir die Einstellungen nicht speichern. Dies bedeutet, dass du jedes Mal, wenn du diese Website besuchst, die Cookies erneut aktivieren oder deaktivieren musst.

Drittanbieter-Cookies

Diese Website verwendet Google Analytics, um anonyme Informationen wie die Anzahl der Besucher der Website und die beliebtesten Seiten zu sammeln.

Diesen Cookie aktiviert zu lassen, hilft uns, unsere Website zu verbessern.

Bitte aktiviere zuerst die unbedingt notwendigen Cookies, damit wir deine Einstellungen speichern können!

Powered by  GDPR Cookie Compliance