Am 15. März 2021 sind unter anderem folgende Abgaben fällig:
- Umsatzsteuervoranmeldung Jänner 2021
- Normverbrauchsabgabe für Jänner 2021
- Elektrizitäts-, Erdgas- und Kohleabgabe für Jänner 2021
- Werbeabgabe für Jänner 2021
- Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs 3 EStG iVm § 96 Abs 1 Z 3 EStG für Jänner 2021
- Lohnsteuer für Februar 2021
- Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für Februar 2021
- Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für Februar 2021
- Kommunalsteuer für Februar 2021
Am 31.3.2021 sind die folgenden 5 Termine zu beachten:
- Jahreslohnzettel (Formular L17) für ausländische Arbeitgeber ohne inländische Betriebsstätte
- Rückerstattung britischer Vorsteuern für 2020


