Am 15. Februar 2021 sind unter anderem folgende Abgaben fällig:
- Umsatzsteuer für das 4. Quartal 2020
- Umsatzsteuer für Dezember 2020
- Kammerumlage für das 4. Quartal 2020
- Normverbrauchsabgabe für Dezember 2020
- Elektrizitäts-, Erdgas- und Kohleabgabe für Dezember 2020
- Werbeabgabe für Dezember 2020
- Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs 3 EStG iVm § 96 Abs 1 Z 3 EStG für Dezember 2020
- Kraftfahrzeugsteuer für das 4. Quartal 2020
- Lohnsteuer für Jänner 2021
- Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für Jänner 2021
- Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für Jänner 2021
- Kommunalsteuer für Jänner 2021
- Einkommensteuer, Vorauszahlung für das 1. Quartal 2021
- Körperschaftsteuer, Vorauszahlung für das 1. Quartal 2021
- die vom Grundsteuermessbetrag abgeleiteten Beiträge, die Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie die Bodenwertabgabe für das 1. Quartal 2021