Seitens des Bundesministerium für Finanzen (BMF) wurde wiederum das umfassende und übersichtliche Steuerbuch 2019 veröffentlicht. In diesem Steuerbuch finden Sie Tipps und Informationen mit praktischen Beispielen rund um die Arbeitnehmerveranlagung für die vergangenen fünf Jahre.
Unter anderem enthalten sind Informationen über:
- Allgemeine Informationen zu Steuerpflicht und Einkommenssteuer
- Steuertarife und Absetzbeträge
- Sonderausgaben und Werbungskosten
- Das Veranlagungsverfahren / FinanzOnline
- Antragslose Arbeitnehmerveranlagung
- diverse Muster und Vorlagen
Das Steuerbuch als PDF finden Sie unter diesem Link.
Arbeitnehmerveranlagung bis inklusive des Jahres 2014 möglich
Für den Antrag auf Durchführung einer ArbeitnehmerInnenveranlagung haben Sie fünf Jahre Zeit (z. B. kann der Antrag für 2018 bis Ende Dezember 2023 gestellt werden). Sie können Ihren Antrag entweder elektronisch über FinanzOnline übermitteln, mit dem Formular L 1 (gegebenenfalls mit Beilage L 1ab, L 1d, L 1k, L 1i) per Post senden oder persönlich bei Ihrem Finanzamt abgeben. Das Finanzamt bearbeitet die Anträge in der Reihenfolge des Einlangens und führt auf Ihren Antrag eine ArbeitnehmerInnenveranlagung durch.
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Wir stehen Ihnen jederzeit gerne für ein Beratungsgespräch zur Verfügung. Sie erreichen uns bezüglich einer Terminvereinbarung telefonisch unter +43 (0)2623 72357 , per Mail unter office@gutmann-consulting.at oder über unser Kontaktformular auf unserer Webpage.
Gerne unterstützen wir Sie in der Erstellung Ihrer Abgabenerklärung und beraten Sie betreffend abzugsfähiger Kosten.