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Startseite » Lichtenstein » Änderungen der Steuerabkommen mit Schweiz & Lichtenstein

Änderungen der Steuerabkommen mit Schweiz & Lichtenstein

In diesem Beitrag
  • admin
  • November 7, 2016
  • 10:30
  • Lichtenstein, Schweiz, Steuer, Steuerabkommen

Durch den Abschluss der „Abkommen über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten“ (AIA-Abkommen) zwischen der EU und der Schweiz einerseits bzw Liechtenstein andererseits, war die Zukunft der Steuerabkommen Liechtenstein und Schweiz bisher ungewiss. Nunmehr liegt ein Entwurf des Abkommens über die Aufhebung des Steuerabkommens Schweiz sowie ein Entwurf des Protokolls zur Abänderung des Steuerabkommens Liechtenstein vor.
Schweiz

Basierend auf dem AIA-Abkommen sollen zwischen den Mitgliedsstaaten der EU und der Schweiz erstmals ab 1.1.2018 ein Austausch von Informationen für das Jahr 2017 erfolgen. Folglich wurde ein Entwurf zur gänzlichen Aufhebung des Steuerabkommens mit der Schweiz eingebracht. Das hätte zur Folge, dass die Möglichkeit der (anonymen) Abzugssteuer mit Endbesteuerungswirkung ab dem 1.1.2017 durch das AIA-Abkommen abgelöst wird. Somit müssten Einkünfte aus der Schweiz in die österreichische Einkommenssteuererklärung aufgenommen werden

Lichtenstein

Auch mit Lichtenstein wurde ein entsprechendes AIA-Abkommen geschlossen. Für Österreich entfaltet das Abkommen erstmals ab dem 1.1.2018 für das Jahr 2017 seine Wirkung. Im Gegensatz zum Steuerabkommen Schweiz soll das Steuerabkommen Liechtenstein nicht gänzlich aufgehoben werden, sondern in abgeänderter Form weiterbestehen.

Eine Sonderregelung gibt es für sog. Vermögensstrukturen (zB Stiftungen). Obwohl laut Entwurf das Steuerabkommen mit Lichtenstein für natürliche Personen aufgehoben werden soll, bleiben die Bestimmungen des Steuerabkommens für transparente sowie intransparente Vermögensstrukturen die vor dem 31.12.2016 bestanden haben aufrecht. Eine Änderung soll es jedenfalls bei dem Zuwendungssteuersatz geben. Für Zuwendungen von (intransparenten) Vermögensstrukturen an in Österreich ansässige Nutzungsberechtigte die nach dem 31.12.2016 erfolgen ,soll sich der Steuersatz von aktuell 25% auf 27,5% erhöhen.

Haben Sie weitere Fragen?

Das Team von Gutmann Consulting steht Ihnen jederzeit für Fragen rund um dieses Thema sowie für Ihre weiteren steuerlichen Anliegen zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unter office@gutmann-consulting.at oder telefonisch unter +43 2623 72357 .

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