In der Sitzung des Plenums vom 20.3.2018 wurde die Senkung der Umsatzsteuer für Beherbergungsleistungen (inkl. der Vermietung (Nutzungsüberlassung) Grundstücken für Campingzweckevon) von 13 % auf 10 % ab November 2018 beschlossen. Obwohl erst Mitte 2016 (mit einer Übergangsregelung) in Kraft getreten, tritt ab November 2018 weitestgehend wieder die Rechtslage vor dem StRefG 2015/2016 in Kraft.
Die Regelung ist erstmals auf Umsätze und sonstige Sachverhalte anzuwenden, die nach dem 31. Oktober 2018 ausgeführt werden bzw. sich ereignen.
Begründung
Durch diese Maßnahme sollen Verwaltungskosten für Unternehmer gesenkt werden, weil die teilweise komplexe Aufteilung eines pauschalen Entgelts für Beherbergung und Verköstigung (zB Halbpension) auf die unterschiedlichen Steuersätze (10% für Verköstigung, 13% für Beherbergung) unterbleiben kann. Auch soll durch diese Senkung des ermäßigten Steuersatzes eine Annäherung an die reduzierten Steuersätze für Beherbergung in Nachbarländern wie zB der Bundesrepublik Deutschland erreicht werden, wodurch die Wettbewerbsposition des österreichischen Tourismus gestärkt werden soll.
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