Zum Inhalt springen
Logo - Gutmann Consulting Steuerberatungs OG
  • Steuerberatung
  • Unternehmensberatung
  • Über Uns
  • Steuernews – Blog
  • Karriere
  • Steuerberatung
  • Unternehmensberatung
  • Über Uns
  • Steuernews – Blog
  • Karriere
LOGIN - BMD Klientenportal
Startseite » Schweiz » Schweizer UID-Nummer als Nachweis der Unternehmereigenschaft

Schweizer UID-Nummer als Nachweis der Unternehmereigenschaft

In diesem Beitrag
  • Alexander Gutmann
  • August 1, 2017
  • 10:30
  • Schweiz, Steuer, Überprüfung, UID, Umsatzsteuer, Unternehmereigenschaft

Bestimmte Dienstleistungen sind, wenn sie an Unternehmer mit Sitz außerhalb des Steuergebietes (Österreichs) erbracht werden, am Sitz des Leistungsempfängers steuerbar und steuerpflichtig. Als Nachweis der Unternehmereigenschaft gilt bei Kunden innerhalb der Europäischen Union die überprüfte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID). Der Nachweis der umsatzsteuerlichen Unternehmereigenschaft eines ausländischen (nicht EU) Unternehmers ist meist sehr aufwendig.

Zumindest für den Nachweis der Unternehmereigenschaft von Schweizer Unternehmern gibt es nunmehr eine wesentliche Erleichterung. Dieser kann nämlich künftig durch die Schweizer UID-Nummer erfolgen. Vorweg ist festzuhalten, dass es sich bei der Schweizer UID-Nummer (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) um eine eigene, nationale Schweizer Steuernummer handelt, die keinesfalls mit den UID-Nummern der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verwechselt werden darf. Nach Ansicht der österreichischen Finanzverwaltung kann im Verhältnis zur Schweiz die Schweizer UID-Nummer als Nachweis der Unternehmereigenschaft herangezogen werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Eine Schweizer UID-Nummer mit der UID-Ergänzung „MwSt.“ verwendet wird.
  • Bei der Schweizer UID-Nummer im Schweizer UID-Register (https://www.uid.admin.ch) unter den Mehrwertsteuerdaten der Status des MwSt.-Registers als „aktiv“ eingetragen ist.
  • Die Überprüfung und Dokumentation der Gültigkeit der Schweizer UID-Nummer, des Namens und der Anschrift des Leistungsempfängers (vergleichbar mit der UID-Bestätigung Stufe 2 über FinanzOnline) erfolgt.

Der Ausdruck aus dem Schweizer UID-Register stellt bei Erfüllung der obigen Kriterien einen Unternehmernachweis des Leistungsempfängers dar. In weiterer Folge gilt der Schweizer Leistungsempfänger umsatzsteuerlich als Unternehmer und es treten die Rechtsfolgen der Leistungserbringung an Unternehmer (z.B. Leistungsortregelungen) ein.

Haben Sie weitere Fragen?
Das Team von Gutmann Consulting steht Ihnen jederzeit für Fragen zur diesem Thema sowie für Ihre steuerlichen Anliegen zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unter office@gutmann-consulting.at oder telefonisch unter +43 2623 72357 .

Diese Seite Teilen:
Facebook
Twitter
LinkedIn
Pinterest
XING
WhatsApp
Email
Print

In diesem Beitrag

SteuerNews
Startseite
Beiträge aus unserem Blog:
Checklist box with red marker pen
CHECKLISTE zum Jahresende 2025
26. November 2025
gesamten Beitrag lesen >
Erhöhung des IFB – für Investitionen vom 1.November 2025 bis Ende 2026
24. Oktober 2025
gesamten Beitrag lesen >
Payroll word on wooden block
Neue Trinkgeldpauschale ab 1.1.2026
20. September 2025
gesamten Beitrag lesen >
Steuerberatung
  • Steuerliche Vertretung
  • Internationale Steuergestaltung
  • Umgründungen
  • Fiskalvertretung
  • Betriebsprüfung
  • Betriebsübergaben und – Aufgaben
  • Buchhaltung
  • Jahresabschluss und Bilanzierung
  • Lohnverrechnung
  • Steuerliche Vertretung
  • Internationale Steuergestaltung
  • Umgründungen
  • Fiskalvertretung
  • Betriebsprüfung
  • Betriebsübergaben und – Aufgaben
  • Buchhaltung
  • Jahresabschluss und Bilanzierung
  • Lohnverrechnung
Unternehmensberatung
  • Gründerberatung
  • Restrukturierungsberatung
  • DSGVO-Beratung
  • Förderberatung
  • Gründerberatung
  • Restrukturierungsberatung
  • DSGVO-Beratung
  • Förderberatung
Unsere Partner:
Logo - Gutmann Consulting Steuerberatungs OG
Gutmann Consulting Steuerberatungs OG
Kanzlei Pottendorf
Wampersdorferstraße 34
A-2486 Pottendorf
  • auf der Karte ansehen
  • +43 (0)2623 72357
  • office@gutmann-consulting.at
Kanzlei Fischamend
Wiener Straße 27
A-2401 Fischamend
  • auf der Karte ansehen
  • +43 (0)2232 76861
  • office@gutmann-consulting.at
  • AGB
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Kontakt
  • Sitemap
  • AGB
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Kontakt
  • Sitemap
Öffnungszeiten
Kanzlei Pottendorf

Mo – Do  08:00 – 15:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr

Kanzlei Fischamend

Di – Do  09:00 – 14:00 Uhr
oder nach Vereinbarung. 

Facebook-f Linkedin

Wir verwenden Cookies, um dir die bestmögliche Erfahrung auf unserer Website zu bieten.

In den Einstellungen kannst du erfahren, welche Cookies wir verwenden oder sie ausschalten.

Steuerberatung
  • Steuerliche Vertretung
  • Internationale Steuergestaltung
  • Umgründungen
  • Fiskalvertretung
  • Betriebsprüfung
  • Betriebsübergaben und – Aufgaben
  • Buchhaltung
  • Jahresabschluss und Bilanzierung
  • Lohnverrechnung
  • Steuerliche Vertretung
  • Internationale Steuergestaltung
  • Umgründungen
  • Fiskalvertretung
  • Betriebsprüfung
  • Betriebsübergaben und – Aufgaben
  • Buchhaltung
  • Jahresabschluss und Bilanzierung
  • Lohnverrechnung
Unternehmensberatung
  • Gründerberatung
  • Restrukturierungsberatung
  • DSGVO-Beratung
  • Förderberatung
  • Gründerberatung
  • Restrukturierungsberatung
  • DSGVO-Beratung
  • Förderberatung
Über Gutmann Consulting
  • Steuerberatung
  • Unternehmensberatung
  • Über Uns
  • Steuernews – Blog
  • Karriere
  • Steuerberatung
  • Unternehmensberatung
  • Über Uns
  • Steuernews – Blog
  • Karriere
BERECHNUNGSPROGRAMME
STEUER-NEWS
Kontaktieren Sie UNS
LOGIN - BMD Klientenportal
Datenschutz-Übersicht
Logo Icon - Gutmann Consulting Steuerberatungs OG

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.

Unbedingt notwendige Cookies

Unbedingt notwendige Cookies sollten jederzeit aktiviert sein, damit wir deine Einstellungen für die Cookie-Einstellungen speichern können.

Wenn du diesen Cookie deaktivierst, können wir die Einstellungen nicht speichern. Dies bedeutet, dass du jedes Mal, wenn du diese Website besuchst, die Cookies erneut aktivieren oder deaktivieren musst.

Drittanbieter-Cookies

Diese Website verwendet Google Analytics, um anonyme Informationen wie die Anzahl der Besucher der Website und die beliebtesten Seiten zu sammeln.

Diesen Cookie aktiviert zu lassen, hilft uns, unsere Website zu verbessern.

Bitte aktiviere zuerst die unbedingt notwendigen Cookies, damit wir deine Einstellungen speichern können!

Powered by  GDPR Cookie Compliance