Nach Auskunft des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) werden seit April Nachschauen bei Unternehmen im Hinblick auf die Registrierkassenpflicht durchgeführt. Es handelt sich lt. BMF in erster Linie um formelle Kontrollen, bei denen in der Regel lediglich ein Finanzbeamter die Nachschau vornimmt.
Überprüft wird
- ob die Registrierkassenpflicht inklusive Manipulationsschutz erfüllt wird;
- ob bei fehlendem Manipulationsschutz beim Kassenhersteller bis spätestens 15. März ein entsprechender Auftrag zur Beschaffung erteilt wurde; und
- ob die Kassa sowie die Sicherheitskarte ordnungsgemäß registriert sind.
Weiters wird kontrolliert werden, ob der Einzelaufzeichnungs- und Belegerteilungspflicht nachgekommen wird. Zudem wird auf Basis des Start-Belegs mit Hilfe der Prüf-App die Verkettung geprüft bzw. kontrolliert, ob die Kasse gesetzeskonform in Betrieb genommen wurde.
Materielle Prüfungshandlungen sollen in Form von Umsatzsteuersonderprüfungen ab dem 3. Quartal 2017 durchgeführt werden und Betriebsprüfungen erst im Jahre 2018 erfolgen.
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