Der Dezember-Monatsbeleg ist gleichzeitig auch der Jahresbeleg. Sie müssen daher nach dem letzten getätigten Umsatz bis zum 31.12.2019 den Jahresbeleg erstellen und den Ausdruck sieben Jahre aufbewahren! Die Sicherung auf einem externen Datenspeicher darf aber nicht vergessen werden. Viele Registrierkassensysteme erzeugen den Jahresbeleg automatisch. Die Überprüfung muss jedoch separat gemacht werden. Dies vor allem wenn keine Webservice-basierten Registrierkassen im Einsatz sind.
Prüfung des Jahrsbelegs über Belegcheck-App des BMF
Für die Prüfung des Jahresendbeleges mit Hilfe der Belegcheck-App ist bis zum 15.2.2019 Gelegenheit dazu. Für Webservice-basierte Registrierkassen werden diese Schritte bereits automatisiert durchgeführt.
Seitens des BMF sind weiterführende Informationen unter dem folgenden Link abrufbar: Jahresbeleg ausdrucken: Ihre Erinnerung zum Jahreswechsel
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