Zum Inhalt springen
Logo - Gutmann Consulting Steuerberatungs OG
  • Steuerberatung
  • Unternehmensberatung
  • Über Uns
  • Steuernews – Blog
Menü
  • Steuerberatung
  • Unternehmensberatung
  • Über Uns
  • Steuernews – Blog
LOGIN - BMD Klientenportal
Startseite » Steuer » Neues aus der Umsatzsteuer

Neues aus der Umsatzsteuer

In diesem Beitrag
  • Alexander Gutmann
  • Mai 2, 2017
  • 16:28
  • Steuer, Steuerberater, Umsatzsteuer, Unternehmen, Unternehmer

VIP Tickets
Eintrittsberechtigungen für sportliche Veranstaltungen unterliegen dem ermäßigten Steuersatz. Nicht unter die Begünstigung fällt daher die Berechtigung zur Teilnahme an einer Veranstaltung, wie Nenngelder, Startgelder udgl. zu sportlichen Wettkämpfen (zB Radrennen, Marathon usw).

Werden „VIP-Karten“ für sportliche Veranstaltungen zur Verfügung gestellt, die neben der Eintrittsberechtigung zur sportlichen Veranstaltung (Sitzplatz auf der VIP-Tribüne) weitere Leistungen wie zB Zutritt zum VIP-Bereich, Cateringleistungen und Zurverfügungstellung von Abstellplätzen für Kfz beinhalten, liegt eine einheitliche komplexe Dienstleistung vor, die mangels Begünstigung dem Normalsteuersatz in Höhe von 20% unterliegt.

Von einer „VIP-Karte“ wird im Vergleich zu einer „normalen“ Eintrittskarte auszugehen sein, wenn der Preis der „VIP-Karte“ mehr als doppelt so hoch als jener der teuersten „normalen“ Eintrittskarte zu einer sportlichen Veranstaltung ist.

Vorsteuerabzug
Der Vorsteuerabzug aus einer Rechnung mit einer grundsätzlich unzureichenden Beschreibung / Angabe der Leistung oder des Liefertages bzw. Leistungszeitraumes ist jedoch dann zulässig, wenn die Behörde aus vom Leistungsempfänger beigebrachten Unterlagen über alle notwendigen Informationen verfügt, um zu prüfen, ob die materiellen Voraussetzungen vorliegen.

Vorsteuerabzug bei Elektroautos
Aus ökologischen Erwägungen ist seit 1.1.2016 bei Personenkraftwagen oder Kombinationskraftwagen mit einem CO2-Emissionswert von 0 g/km (insbesondere sogenannte Elektrofahrzeuge, aber auch wasserstoffbetriebene Fahrzeuge) ein Vorsteuerabzug unter den allgemeinen Voraussetzungen möglich. Die Luxustangente bleibt jedoch unberührt. Soweit daher die betreffenden Kfz-Aufwendungen ertragsteuerlich nicht abzugsfähig sind, unterliegt der nicht abzugsfähige Teil der Eigenverbrauchsbesteuerung:

PKW-Anschaffungskosten brutto Vorsteuerabzug Eigenverbrauch
bis € 40.000 100% keiner
€ 40.000 bis € 80.000 100% nicht abzugsfähiger Teil
mehr als € 80.000 0% keiner

Beachten Sie, dass es sich bei der Luxustangente bei PKWs vom € 40.000 um einen Brutto­betrag handelt.

Beispiel:
Elektroauto (Tesla) wird 2016 gekauft. Die Anschaffungskosten betragen € 44.000 brutto. Für die Anschaffung wurde ein (unechter) Zuschuss von € 5.000 gewährt..

Der Unternehmer kann den vollen Vorsteuerabzug geltend machen, muss jedoch den Betrag von € 4.000 der Eigenverbrauchsbesteuerung unterziehen. Die Eigenverbrauchsbesteuerung hat im Jahr der Anschaffung zu erfolgen. Der Zuschuss hat keinen Einfluss auf die Behandlung, auch wenn für den Zuschuss die Umsatzsteuer geschuldet wird.

Haben Sie weitere Fragen?
Das Team von Gutmann Consulting steht Ihnen jederzeit für Fragen zu Ihren steuerlichen Anliegen zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unter office@gutmann-consulting.at oder telefonisch unter +43 2623 72357.

Diese Seite Teilen:
Facebook
Twitter
LinkedIn
Pinterest
XING
WhatsApp
Email
Print

In diesem Beitrag

SteuerNews
Startseite
Beiträge aus unserem Blog:
strong electric power tower
Energiekostenzuschuss – Nachfrist zur Voranmeldung läuft von 16.1.2023 bis 20.1.2023
16. Januar 2023
gesamten Beitrag lesen >
Tax concept.Tax icon on wooden block.Calculator with money on 1040 tax form.Income tax return.
Finanzpolizei – Prüfungsschwerpunkte
16. Dezember 2022
gesamten Beitrag lesen >
business
Kanzleizeiten Weihnachten & Neujahr
13. Dezember 2022
gesamten Beitrag lesen >
Steuerberatung
  • Steuerliche Vertretung
  • Internationale Steuergestaltung
  • Umgründungen
  • Fiskalvertretung
  • Betriebsprüfung
  • Betriebsübergaben und – Aufgaben
  • Buchhaltung
  • Jahresabschluss und Bilanzierung
  • Lohnverrechnung
Menü
  • Steuerliche Vertretung
  • Internationale Steuergestaltung
  • Umgründungen
  • Fiskalvertretung
  • Betriebsprüfung
  • Betriebsübergaben und – Aufgaben
  • Buchhaltung
  • Jahresabschluss und Bilanzierung
  • Lohnverrechnung
Unternehmensberatung
  • Gründerberatung
  • Restrukturierungsberatung
  • DSGVO-Beratung
  • Förderberatung
Menü
  • Gründerberatung
  • Restrukturierungsberatung
  • DSGVO-Beratung
  • Förderberatung
Unsere Partner:
Logo - Gutmann Consulting Steuerberatungs OG
Gutmann Consulting Steuerberatungs OG
Wampersdorferstraße 34, A-2486 Pottendorf
  • auf der Karte ansehen
  • +43 (0)2623 72357
  • office@gutmann-consulting.at
  • AGB
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Kontakt
  • Sitemap
Menü
  • AGB
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Kontakt
  • Sitemap
Öffnungszeiten

Montag 08:00 – 15:00
Dienstag 08:00 – 15:00
Mittwoch 08:00 – 15:00
Donnerstag 08:00 – 15:00
Freitag 08:00 – 12:00

Facebook-f Linkedin

Wir verwenden Cookies, um dir die bestmögliche Erfahrung auf unserer Website zu bieten.

In den Einstellungen kannst du erfahren, welche Cookies wir verwenden oder sie ausschalten.

Steuerberatung
  • Steuerliche Vertretung
  • Internationale Steuergestaltung
  • Umgründungen
  • Fiskalvertretung
  • Betriebsprüfung
  • Betriebsübergaben und – Aufgaben
  • Buchhaltung
  • Jahresabschluss und Bilanzierung
  • Lohnverrechnung
Menü
  • Steuerliche Vertretung
  • Internationale Steuergestaltung
  • Umgründungen
  • Fiskalvertretung
  • Betriebsprüfung
  • Betriebsübergaben und – Aufgaben
  • Buchhaltung
  • Jahresabschluss und Bilanzierung
  • Lohnverrechnung
Unternehmensberatung
  • Gründerberatung
  • Restrukturierungsberatung
  • DSGVO-Beratung
  • Förderberatung
Menü
  • Gründerberatung
  • Restrukturierungsberatung
  • DSGVO-Beratung
  • Förderberatung
Über Gutmann Consulting
  • Steuerberatung
  • Unternehmensberatung
  • Über Uns
  • Steuernews – Blog
Menü
  • Steuerberatung
  • Unternehmensberatung
  • Über Uns
  • Steuernews – Blog
BERECHNUNGSPROGRAMME
STEUER-NEWS
Kontaktieren Sie UNS
LOGIN - BMD Klientenportal
Datenschutz-Übersicht
Logo Icon - Gutmann Consulting Steuerberatungs OG

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.

Unbedingt notwendige Cookies

Unbedingt notwendige Cookies sollten jederzeit aktiviert sein, damit wir deine Einstellungen für die Cookie-Einstellungen speichern können.

Wenn du diesen Cookie deaktivierst, können wir die Einstellungen nicht speichern. Dies bedeutet, dass du jedes Mal, wenn du diese Website besuchst, die Cookies erneut aktivieren oder deaktivieren musst.

Drittanbieter-Cookies

Diese Website verwendet Google Analytics, um anonyme Informationen wie die Anzahl der Besucher der Website und die beliebtesten Seiten zu sammeln.

Diesen Cookie aktiviert zu lassen, hilft uns, unsere Website zu verbessern.

Bitte aktiviere zuerst die unbedingt notwendigen Cookies, damit wir deine Einstellungen speichern können!

Powered by  GDPR Cookie Compliance