Die vom BMF ab 2016 geführte Liste über rechtskräftig festgestellte Scheinunternehmen ist unter folgendem Link abrufbar und wird laufend aktualisiert: https://service.bmf.gv.at/service/allg/lsu/
Diese Liste dient als Informationsquelle für Unternehmen und soll sie vor möglichen Haftungen für Entgelte iSd § 9 SBBG (Sozialbekämpfungs-BetrugsGesetz) schützen. Demnach haftet der Auftrag gebende Unternehmer subsidiär für die Arbeitsentgelte der im Rahmen seiner Beauftragung beim Scheinunternehmen beschäftigten Arbeitnehmer.
Wir empfehlen vor Beauftragung einer Ihnen noch unbekannten Firma eine Überprüfung durchzuführen und im Rahmen der Prüfung auch einen Blick af die Liste der Scheinfirmen zu werfen.
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