Die Kurzarbeit geht in Phase 4 . Hier finden Sie wichtigsten Eckpunkte:
- Nettoersatzrate von 80 bis 90 Prozent.
- Mindestarbeitszeit von 30 Prozent: Diese soll im Einzelfall unterschritten werden können.
- Bestätigung über die wirtschaftliche Notwendigkeit und die Umsatzentwicklung durch eine
Steuerberaterin bzw. einen Steuerberater/eine Wirtschaftsprüferin bzw. einen
Wirtschaftsprüfer/eine Bilanzbuchhalterin bzw. einen Bilanzbuchhalter. - Förderung von Weiterbildungszeiten während der Kurzarbeit
Ab Juli ist ein schrittweiser Ausstieg aus der Corona- Kurzarbeit geplant. Aktuell handelt es sich hierbei noch um einen Vortrag an den Ministerrat, die weitere Gesetzwerdung ist demnach abzuwarten.
Alle Informationen rund um die COVID-19-Kurzarbeit finden Sie auf der Seite des AMS unter diesem Link.
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