Mit 1.1.2021 wurden Dienststellen innerhalb der Finanzverwaltung zusammengelegt. Wir haben hierzu in einem separaten Beitrag betreffend der Neuorganisation der Finanzverwaltung berichtet.
In diesem Zuge haben sich auch zahlreiche Kontoverbindungen der nunmehr zuständigen Dienststellen des Finanzamt Österreichs geändert. Da offensichtlich noch zahlreiche Zahlungen an alte Kontoverbindungen der nicht mehr existenten ehemaligen Finanzämter erfolgen, hat die Finanzverwaltung nunmehr mittels eines Informationsschreibens darauf aufmerksam gemacht, dass ab 30. September 2021 Zahlungen an alte Kontoverbindungen rücküberwiesen werden und Zahlungen somit nicht mehr anerkannt werden. Dadurch möglich Firstversäumnisse können zu empfindlichen Zuschlägen, im Falle von Ratenvereinbarungen sogar zu Terminverlust, führen.
Bitte kontrollieren Sie daher bei den nächsten Abgabenzahlungen jedenfalls die verwendeten IBAN der Dienststellen des Finanzamts.
Eine Übersicht der neuen Kontoverbindungen finden Sie in folgender Tabelle:
Dienststelle | Dienststelle | Bezeichnung der neuen Dienststelle und IBAN |
Wien 4/5/10 | Wien 9/18/19 Klosterneuburg | Wien 4/5/9/10/18/19 Klosterneuburg IBAN: AT31 0100 0000 0550 4075 |
Gänserndorf Mistelbach | Hollabrunn Korneuburg Tulln | Weinviertel IBAN: AT28 0100 0000 0550 4226 |
Neunkirchen Wr. Neustadt | Lilienfeld St. Pölten | Niederösterreich Mitte IBAN: AT08 0100 0000 0550 4295 |
St. Veit Wolfsberg | Klagenfurt | Klagenfurt St. Veit Wolfsberg IBAN: AT92 0100 0000 0556 4572 |
Bruck Leoben Mürzzuschlag | Graz-Umgebung | Steiermark Mitte IBAN: AT38 0100 0000 0553 4698 |
Kitzbühel Lienz | Kufstein Schwaz | Tirol Ost IBAN: AT62 0100 0000 0554 4839 |
Bregenz | Feldkirch | Vorarlberg IBAN: AT63 0100 0000 0557 4988 |
Weitere Informationen zur Neuorganisation der Finanzverwaltung finden Sie auch auf der Webpage des Finanzministeriums unter folgendem Link:
Finanzamt Österreich (bmf.gv.at)
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