Wir haben hierzu bereits in einem Beitrag berichtet.
Geplante Änderungen durch den Bund
(Quelle: aws Investitionsprämie – Austria Wirtschaftsservice)
Bei der Investitionsprämie sind folgende Erleichterungen in Vorbereitung:
- Verlängerung der Frist für die erste Maßnahme, die den Beginn der Investition kennzeichnet, von derzeit spätestens 28. Februar 2021 auf den 31. Mai 2021
- Verlängerung des Investitionsdurchführungszeitraums, der den Abschluss der Investition kennzeichnet, von derzeit spätestens 28. Februar 2022 auf den 28. Februar 2023 (bei Anträgen mit einem Investitionsvolumen bis zu EUR 20 Mio.)
- Verlängerung des Investitionsdurchführungszeitraums, der den Abschluss der Investition kennzeichnet, von derzeit spätestens 28. Februar 2024 auf den 28. Februar 2025 (bei Anträgen mit einem Investitionsvolumen über EUR 20 Mio.)
- Verlängerung der Abrechnungsfrist von drei auf sechs Monate
Bitte beachten Sie: Die Anpassung der Richtlinie und die erforderliche Gesetzesänderung sind noch ausständig. Die geplanten Änderungen betreffen sowohl bestehende Anträge bzw. Verträge als auch neue Anträge.
Achtung: Anträge auf Investitionsprämie die nach dem 2. Februar 2021 eingebracht wurden und bislang noch keine Zusage erhalten haben, können erst nach einer weiteren Gesetzesänderung zur Budgeterhöhung zugesagt werden.
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