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Startseite » Corona » Härtefallfonds verlängert und ausgeweitet

Härtefallfonds verlängert und ausgeweitet

In diesem Beitrag
Titelbild - Gutmann Corona News-Update
  • Alexander Gutmann
  • April 20, 2021
  • 06:40
  • Corona, COVID, Förderung, Härtefallfonds, Steuer, Steuerberater, Unternehmer, Unterstützung, WKO

Vor Kurzem wurde bekanntgegeben, dass im Zuge der Ausweitung der Corona-Hilfsmaßnahmen auch der Härtefallfonds für betroffene UnternehmerInnen verlängert und ausgeweitet wird.

Bisher waren Anträge für max. 12 Betrachtungszeiträume möglich. Nunmehr wurde eine Verlängerung um 3 Betrachtungszeiträume, somit auf insg. 15 antragsfähige Zeiträume beschlossen. Wir haben bereits in einem gesonderten Artikel darüber berichtet.

Seitens der WKO wurden nunmehr die folgenden, zusätzlichen Erweiterungen bekannt gegeben:

  • Verlängerung um drei Betrachtungszeiträume, insgesamt sind damit Anträge für maximal 15 Betrachtungszeiträume möglich.
  • Antragstellung bis einschließlich 31.07.2021 möglich.
  • Zusätzlich zum Comeback-Bonus wird ab 1. Juni ein Zusatzbonus in der Höhe von 100 Euro für jeden geförderten Betrachtungszeitraum ausbezahlt. Maximal werden 1.500 Euro (15 x 100 Euro) ausbezahlt, die Auszahlung kann auch in Teilbeträgen erfolgen. Sie erfolgt automatisch, eine separate Beantragung ist nicht notwendig.
  • Erhöhung der maximalen Gesamtförderhöhe auf 39.000 Euro.
  • Erweiterung der Anspruchsberechtigung für Neugründungen (von bisher 01.01.2020) bis 31.10.2020.
  • Anpassung bei Insolvenzen: Sanierungsverfahren gemäß §§166 ff IO sind künftig im Härtefall-Fonds anspruchsberechtigt.
  • Kontoverbindungen aus EU- oder EWR-Ländern werden berücksichtigt.
  • Für Anträge, die nach dem 15.04.2021 gestellt werden, gilt, dass eine selbstständige unternehmerische Tätigkeit zum Zeitpunkt der Antragstellung und im gesamten beantragten Betrachtungszeitraum ausgeübt werden muss (insbesondere keine Ruhendmeldung).
  • Ebenso dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung und im jeweils beantragten Betrachtungszeitraum keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bezogen worden sein.

(Quelle: Härtefall-Fonds: Was ist neu, was ist zu beachten? – news.wko.at)

Haben Sie Fragen?

Wir stehen Ihnen jederzeit gerne für ein Beratungsgespräch zur Verfügung. Sie erreichen uns bezüglich einer Terminvereinbarung telefonisch unter +43 (0)2623 72357 , per Mail unter office@gutmann-consulting.at oder über unser Kontaktformular auf unserer Webpage.

Wir unterstützen und beraten Sie gerne im Zuge der Beantragung von Zuschüssen und Förderungen.

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