In zahlreichen Drittländern endet in Kürze die Frist zur Einreichung von Vorsteuererstattungsanträgen für das Jahr 2017 am 30.6.2018. Diese Fristen sind nicht verlängerbar. Ebenso verhält es sich für die Beantragung von Vorsteuererstattungen für nicht in der EU ansässige Unternehmen in Österreich.
Vorsteuererstattung in EU-Mitgliedsländern
Die Vorsteuererstattung für österreichische Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten kann für das Jahr 2017 bis 30.9.2018 gestellt werden. Die Erstattungsanträge für Vorsteuern aus anderen Mitgliedstaaten sind in Österreich über FinanzOnline einzureichen. Obwohl in der Regel keine Rechnungsbelege vorzulegen sind, empfehlen wir jedenfalls Rechnungskopien für Rechnungen mit einer Steuerbemessungsgrundlage von > EUR 1.000,- vorzubereiten. Auch diese können bei Bedarf via FinanzOnline übermittelt werden.
Wir beraten und unterstützen Sie gerne im Zuge Ihrer Erstattungsanträge sowie hinsichtlich der entsprechenden Verfahren, Fristen und Betragsgrenzen. Wenn Sie Fragen haben stehen wir Ihnen jederzeit gerne per E-Mail unter office@gutmann-consulting oder telefonisch unter +43 2623 72357 zur Verfügung.