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German income tax return form with pen and european euro money bills lies on accountant table
Startseite » Inflationsanpassung » Ende der kalten Progression ab 2023 ist fix

Ende der kalten Progression ab 2023 ist fix

In diesem Beitrag
German income tax return form with pen and european euro money bills lies on accountant table
  • Alexander Gutmann
  • Oktober 15, 2022
  • 09:36
  • Inflationsanpassung, kalte Progression, Steuern, Teuerungs-Entlastungspaket

Mit dem Beschluss des Teuerungs-Entlastungspaket II wurde nunmehr auch die "kalte Progression" abgeschafft. Wir wollen Ihnen einen Überblick über die ab 1.1.2023 anwendbaren Steuerstufen geben.

Wir haben bereits in einem früheren Beitrag über die geplante Abschaffung der kalten Progression berichtet. Letzte Woche wurde nun im Parlament das Teuerungs-Entlastungspaket II beschlossen, das zu einer automatischen Inflationsanpassung der wesentlichen Tarifelemente bei der Einkommensbesteuerung ab 2023 führt. Beim Einkommensteuertarif wurden die beiden untersten Tarifstufen um 6,3% erhöht, die restlichen um 3,47% (das sind zwei Drittel der Inflationsrate zwischen Juli 2021 und Juni 2022).

Die Einkommensteuer beträgt ab 1.1.2023 daher für Einkommensteile:

2022 2023
Einkommen Steuersatz Einkommen Steuersatz
für die ersten € 11.000 0% für die ersten € 11.693 0%
€ 11.000 bis € 18.000 20% €11.693 bis € 19.134 20%
€ 18.000 bis € 31.000 32,5% € 19.134 bis € 32.075 30%
€ 31.000 bis € 60.000 42% € 32.075 bis € 62.080 41%
€ 60.000 bis € 90.000 48% € 62.080 bis € 93.120 48%
€ 90.000 bis 1 Mio 50% € 93.120 bis € 1 Mio 50%
über € 1 Mio 55% über € 1 Mio 55%

Absetzbeträge wie der Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag, der Unterhaltsabsetzbetrag, der (erhöhte) Verkehrsabsetzbetrag und der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag, der (erhöhte) Pension­isten­­absetzbetrag sowie die Höchstbeträge für die SV-Rückerstattung wurden um 5,2% erhöht. Eine ganze Reihe von Werten bleibt unangetastet, wie der Veranlagungsfreibetrag (€ 730), das Werbungs­kostenpauschale (€ 132), die Tages- und Nächtigungsgelder (€ 26,40 bzw € 15), die Umsatzgrenze für die Betriebsausgabenpauschalierung (€ 220.000) oder die Luxusgrenze bei PKW (€ 40.000).

Zusätzlich enthält das Teuerungs-Entlastungspaket II noch folgende Maßnahmen:

  • Anheben der Einheitswert-Grenze für land-/ forstwirtschaftliche Pauschalierung von € 130.000 auf € 165.000.
  • Zuschüsse des Arbeitgebers für nicht betrieblich veranlasste Fahrten, welche für die Nutzung CO2-emissionsfreier Fahrzeuge im Rahmen von Carsharing-Plattformen geleistet werden, sind ab dem Jahr 2023 bis zu einer Höhe von € 200 pro Jahr steuerfrei (Direktzahlung oder Gutscheine).
  • Senkung des Dienstgeberbeitrages von 3,9% auf 3,7% für die Jahre 2023 und 2024.
  • Anheben der Umsatzgrenze für die Anwendung der Umsatzsteuerpauschalierung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe von € 400.000 auf € 600.000.

Am 12.10.2022 wurde im Nationalrat auch das Teuerungs-Entlastungspaket III beschlossen, Damit wird gewährleistet, dass die Familienbeihilfe und viele weitere Sozialleistungen künftig automatisch an die Inflation angepasst werden. Die Erhöhung für das Jahr 2023 wird 5,8% (entspricht der Inflationsrate zwischen August 2021 und Juli 2022) betragen. Neben der Familienbeihilfe sind davon ua auch das Kinderbetreuungsgeld, der Kinderabsetzbetrag und die Studienbeihilfen (erstmals ab 1.9.2023) umfasst.

HABEN SIE FRAGEN?
Wir stehen Ihnen jederzeit gerne für ein Beratungsgespräch zur Verfügung. Sie erreichen uns bezüglich einer Terminvereinbarung telefonisch unter +43 (0)2623 72357 , per Mail unter office@gutmann-consulting.at oder über unser Kontaktformular auf unserer Webpage.

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