Seit 31. Juli 2017 können bereits Einzelunternehmen schnell und einfach über das Unternehmensserviceportal (www.usp.gv.at) gegründet werden. Seit Jänner 2018 besteht nun auch die Möglichkeit eine Ein-Personen-GmbH online über das Unternehmensserviceportal zu gründen. Die sogenannte vereinfachte Gründung hat ihre Rechtsgrundlage in §9a GmbHG und ist seit 3. Jänner 2018 anwendbar. Es gibt allerdings einige Voraussetzungen zu beachten die wir Ihnen in unserem Beitrag aufzeigen wollen.
Ziel der E-Gründung ist die Minimierung, in manchen Fällen tatsächlich der Wegfall, der zahlreichen Behördenwege im Zuge der Unternehmensgründung.
Vorab möchten wir hervorheben, dass vor Durchführung einer Unternehmensgründung jedenfalls die Vor- und Nachteile der jeweiligen Rechtsformen detailliert betrachtet werden sollten. Die folgenden Ausführungen stellen lediglich einen Überblick über das Gründungsverfahren dar und ersetzen keinesfalls eine Beratung im Einzelfall. So kann je nach Struktur Ihres Unternehmens, Umfang und Komplexität, Finanzierungsstruktur, etc GmbH die richtige Rechtsform sein oder vielleicht eine Personengesellschaft oder ein Einzelunternehmen passender erscheinen.
Voraussetzungen der E-Gründung einer Ein-Personen-GmbH
- Die Gesellschaft darf nur eine einzige Gesellschafterin/einen einzigen Gesellschafter haben.
- Diese einzige Gesellschafterin/dieser einzige Gesellschafter muss eine natürliche Person sein, die zugleich einzige Geschäftsführerin/einziger Geschäftsführer der Gesellschaft wird.
- Das Stammkapital der Gesellschaft muss 35.000 Euro betragen; darauf sind entweder 17.500 Euro oder − bei Inanspruchnahme der sogenannten Gründungsprivilegierung − 5.000 Euro bar einzuzahlen.
- Die Errichtungserklärung der Gesellschaft darf nur bestimmte gesetzlich vorgegebene Inhalte umfassen.
Ablauf der E-Gründung einer Ein-Personen-GmbH via USP*
Folgende Schritte müssen Sie im Rahmen der Gründung einer Ein-Personen-GmbH durchführen:
- Gründungskonto anlegen
- Bankverfahren (außerhalb des USP)
Weitere Informationen zum BankverfahrenHINWEIS Dieser Schritt muss bei Ihrer Bank erfolgen und ist Voraussetzung für die Nutzung der eGründung.
- Optional: Ihre Stammdaten hinterlegen
- Optional: Neugründungsförderung (NeuFöG) erklären
Weitere Informationen zum NeuFöG - Firmenbuchanmeldung
Weitere Informationen zur Eintragung im Firmenbuch - Gewerbeanmeldung
Weitere Informationen zur Gewerbeanmeldung - Anmeldung zur Kranken- und Sozialversicherung
Weitere Informationen zur Versicherung für Unternehmerinnen/Unternehmer - Anmeldung beim Finanzamt
Weitere Informationen zur Finanzamtsmeldung - Gründung abschließen
Haben Sie weitere Fragen?
Wir stehen Ihnen jederzeit gerne für in Beratungsgespräch im Zuge Ihrer Unternehmensgründung zur Verfügung. Sie erreichen uns bezüglich einer Terminvereinbarung telefonisch unter +43 (0)2623 72357 , per Mail unter office@gutmann-consulting.at oder über unser Kontaktformular auf unserer Webpage.
Weiterführende Links
Unternehmensserviceportal
Bundesministerium für Finanzen
Checkliste vereinfachte Gründung einer GmbH
*entnommen aus den Erläuterungen des Unternehmensserviceportals. Trotz sorgfältiger Recherche können wir nicht für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben garantieren. Für Informationen auf Webpages von Behörden auf die von unserem Beitrag verlinkt wird, kann keine Garantie für Vollständigkeit oder Richtigkeit übernommen werden.