Wie jedes Jahr hat das Bundesministerium für Finanzen auch heuer das umfassende Steuerbuch mit Tipps und Informationen rund um die Arbeitnehmerveranlagung veröffentlicht.
Hier geht es zum Steuerbuch 2021
Neben allgemeinen Erläuterungen rund um Lohn- und Einkommenssteuer, finden Sie unter anderem Informationen zu den folgenden Themen:
- Steuertarif und -absetzbeträge
- Sonderausgaben
- Werbungskosten
- außergewöhnliche Belastungen
- Familienbonus Plus (ab Veranlagung 2019)
Neu hinzugekommen sind Erläuterungen rund um die steuerlichen Regelungen aufgrund von COVID-19. Obwohl sich zahlreiche Vorhaben noch im Gesetzwerdungsprozeß befinden (bspw. Home-Office Regelungen), bietet das Steuerbuch einen ersten Überblick über
- die Absetzbarkeit von Werbungskosten im Home-Office,
- das Pendlerpauschale trotz Wegfall der Fahrt zur Arbeitsstätte
- Verwendung privater „Arbeitsmittel“ (bspw. privater Computer) und deren steuerliche Berücksichtigung
- Arbeitszimmer
- Internet & Telefonkosten
- außergewöhnliche Belastungen in Zusammenhang mit COVID-19 Erkrankungen
Gemäß den Bestimmungen der Bundesabgabenordung (BAO), können Arbeitnehmerveranlagungen 5 Jahre rückwirkend erstellt werden. Somit besteht aktuell die Möglichkeit Arbeitnehmerveranlagungen bis inkl. 2016 rückwirkend einzureichen. Auf der Webpage des Finanzministeriums finden Sie die entsprechenden Steuerbücher für das jeweilige Jahr (Liste der Steuerbücher auf der Webpage des BMF).
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