Medial hat das Vorhaben der Regierung – die digitale Wirtschaft stärker zu besteuern – bereits einiges an Wellen geschlagen. Nun liegen auch die ersten offiziellen Eckpunkte des Vorhabens auf dem Tisch.
Mit Ministerratsvortrag vom 3. April 2019 hat die Regierung das „Digitalsteuerpaket“ beschlossen. Folgende abgabenrechtliche Maßnahmen im Bereich der digitalen Wirtschaft sind geplant. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wird demnächst zur Begutachtung erwartet. *)
Eckpunkte des Digitalsteuerpaketes
- Digitalsteuer von 5 % auf Online-Werbung von Großkonzernen
- Aufzeichnungs- und Meldepflicht von Online-Vermittlungsplattformen für die Abgabenerhebung der vermittelten Umsätze
- Haftung der Online-Vermittlungsplattformen bei Sorgfaltspflichtverletzung für nicht versteuerte Umsätze
- Versandhandel-Plattformen werden Steuerschuldner für Online-Versandhandel aus Drittländern an Private. Entfall der EUSt-Freigrenze bei Einfuhr von Waren bis EUR 22 aus Drittländern
- Entfall der Lieferschwelle beim ig Versandhandel (bisher EUR 35.000) mit Sonderregeln für Kleinstunternehmer
Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.
Interessante Links
- Vortag an den Ministerrat (Bundeskanzleramt)
- Informationsblatt des BMF
Vor allem der Entfall der Lieferschwelle von EUR 35.000,- dürfte für eine breite Masse an EU-Unternehmern bei Lieferungen an (vor allem) österreichische Privatpersonen zu einer Registrierungspflicht und Steuerpflicht in Österreich führen. Hier gilt es abzuwarten welche Maßnahmen für die Reduktion des zu erwartenden massiven administrativen Aufwands geschaffen werden (beispielsweise Öffnung des Mini-One-Stop-Shops MOSS für den Versandhandel).
*) Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer – Auszug der Aussendung vom 5.4.2019