Wir haben hierzu bereits in einem eigenen Artikel berichtet. Für den Monat März 2021 wird der Ausfallsbonus nunmehr laut Information des Finanzministeriums erhöht und wie folgt gestaltet:
- Statt 15 % Bonus können 30 % beantragt werden. Gemeinsam mit dem 15 %-Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss können somit 45 % des Umsatzausfalls im Rahmen des Ausfallsbonus beantragt werden.
- Zudem wird die Obergrenze für den Bonus für diesen Monat von 30.000 auf 50.000 Euro angehoben. Damit können bis zu 80.000 Euro an Ausfallsbonus beantragt werden.
- Beantragbar ist der erhöhte Ausfallsbonus für März ab 16. April via FinanzOnline.
Die Antragstellung kann direkt von jedem Unternehmen via FinanzOnline durchgeführt werden. Eine Bestätigung durch eine Kanzlei ist nicht notwendig. Zu beachten ist jedoch, dass im Falle der Beanspruchung des Vorschusses auf den Fixkostenzuschuss 800.000 eine Verpflichtung zur Einreichung eines Antrags auf Gewährung eines Fixkostenzuschusses entsteht. Somit wäre jedenfalls zu prüfen, ob die Voraussetzungen hierfür gegeben sind.
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