Zum Inhalt springen
Logo - Gutmann Consulting Steuerberatungs OG
  • Steuerberatung
  • Unternehmensberatung
  • Über Uns
  • Steuernews – Blog
  • Karriere
  • Steuerberatung
  • Unternehmensberatung
  • Über Uns
  • Steuernews – Blog
  • Karriere
LOGIN - BMD Klientenportal
Startseite » Deregulierung » Änderungen der Gewerbeordnung

Änderungen der Gewerbeordnung

In diesem Beitrag
  • Alexander Gutmann
  • September 14, 2017
  • 12:11
  • Deregulierung, freies Gewerbe, Gewerbeordnung, reglementiertes Gewerbe, Steuer, Steuerberater

Die vorliegende Novelle zur Gewerbeordnung war eine schwere Geburt, da die Wünsche der Parteien und Interessenvertretungen kaum vereinbar waren. Nun konnte sie doch noch vor der Nationalratswahl verabschiedet werden. In diesem Blog informieren wie Sie über die wichtigsten Neuerungen:

  • Die Zahl der reglementierten Gewerbe wird von 80 auf 75 reduziert, wobei zwei reglementierte Gewerbe in andere reglementierte Gewerbe überführt werden (Schuster und Kürschner)
  • In § 162 GewO wurden 19 Erwerbsausübungen aufgelistet, die nach dem Willen des Gesetzgebers keine reglementierten Gewerbe und auch keine Teilgewerbe und damit freie Gewerbe sind. Darunter fallen Gewerbe wie Erzeugung von Speiseeis, Instandsetzung von Schuhen, Wäschebügeln, Änderungsschneiderei, Friedhofsgärtnereien, Nagelstudio, Fahrradtechnik etc.
  • Gewerbetreibenden steht nunmehr auch das Erbringen von Leistungen anderer Gewerbe zu, wenn diese die eigene Leistung sinnvoll ergänzen. Dabei dürfen die ergänzenden Leistungen
    insgesamt nur bis zu 30% des Gesamtumsatzes umfassen. In bestimmten Fällen dürfen sogar ergänzende Leistungen von reglementierten Gewerben mit bis zu 15% der Gesamtleistung erbracht werden.
  • Tourismusbetriebe wie Hotels dürfen nunmehr auch Pauschalreisen, Wellnessbehandlungen und Massagen durch facheinschlägig ausgebildete Fachkräfte anbieten.
  • Unternehmensberater sind nunmehr auch zur Beratung in Angelegenheiten der Unternehmensgründung, Unternehmensschließung und der Betriebsübergabe, der Sanierungs- und Insolvenzberatung sowie der berufsmäßigen Vertretung des Auftraggebers gegenüber Dritten, wie insbesondere Kunden und Lieferanten, sowie vor Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechts befugt.
  • Die Anmeldung eines Gewerbes ist nunmehr kostenlos.
  • Meister- und Befähigungsprüfungen sowie die Unternehmerprüfung wurden neu geregelt, treten
    allerdings erst mit 1.1.2018 in Kraft.

Haben Sie weitere Fragen?
Das Team von Gutmann Consulting steht Ihnen jederzeit für Fragen zur diesem Thema sowie für Ihre steuerlichen Anliegen zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unter office@gutmann-consulting.at oder telefonisch unter +43 2623 72357.

Diese Seite Teilen:
Facebook
Twitter
LinkedIn
Pinterest
XING
WhatsApp
Email
Print

In diesem Beitrag

SteuerNews
Startseite
Beiträge aus unserem Blog:
Checklist box with red marker pen
CHECKLISTE zum Jahresende 2025
26. November 2025
gesamten Beitrag lesen >
Erhöhung des IFB – für Investitionen vom 1.November 2025 bis Ende 2026
24. Oktober 2025
gesamten Beitrag lesen >
Payroll word on wooden block
Neue Trinkgeldpauschale ab 1.1.2026
20. September 2025
gesamten Beitrag lesen >
Steuerberatung
  • Steuerliche Vertretung
  • Internationale Steuergestaltung
  • Umgründungen
  • Fiskalvertretung
  • Betriebsprüfung
  • Betriebsübergaben und – Aufgaben
  • Buchhaltung
  • Jahresabschluss und Bilanzierung
  • Lohnverrechnung
  • Steuerliche Vertretung
  • Internationale Steuergestaltung
  • Umgründungen
  • Fiskalvertretung
  • Betriebsprüfung
  • Betriebsübergaben und – Aufgaben
  • Buchhaltung
  • Jahresabschluss und Bilanzierung
  • Lohnverrechnung
Unternehmensberatung
  • Gründerberatung
  • Restrukturierungsberatung
  • DSGVO-Beratung
  • Förderberatung
  • Gründerberatung
  • Restrukturierungsberatung
  • DSGVO-Beratung
  • Förderberatung
Unsere Partner:
Logo - Gutmann Consulting Steuerberatungs OG
Gutmann Consulting Steuerberatungs OG
Kanzlei Pottendorf
Wampersdorferstraße 34
A-2486 Pottendorf
  • auf der Karte ansehen
  • +43 (0)2623 72357
  • office@gutmann-consulting.at
Kanzlei Fischamend
Wiener Straße 27
A-2401 Fischamend
  • auf der Karte ansehen
  • +43 (0)2232 76861
  • office@gutmann-consulting.at
  • AGB
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Kontakt
  • Sitemap
  • AGB
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Kontakt
  • Sitemap
Öffnungszeiten
Kanzlei Pottendorf

Mo – Do  08:00 – 15:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr

Kanzlei Fischamend

Di – Do  09:00 – 14:00 Uhr
oder nach Vereinbarung. 

Facebook-f Linkedin

Wir verwenden Cookies, um dir die bestmögliche Erfahrung auf unserer Website zu bieten.

In den Einstellungen kannst du erfahren, welche Cookies wir verwenden oder sie ausschalten.

Steuerberatung
  • Steuerliche Vertretung
  • Internationale Steuergestaltung
  • Umgründungen
  • Fiskalvertretung
  • Betriebsprüfung
  • Betriebsübergaben und – Aufgaben
  • Buchhaltung
  • Jahresabschluss und Bilanzierung
  • Lohnverrechnung
  • Steuerliche Vertretung
  • Internationale Steuergestaltung
  • Umgründungen
  • Fiskalvertretung
  • Betriebsprüfung
  • Betriebsübergaben und – Aufgaben
  • Buchhaltung
  • Jahresabschluss und Bilanzierung
  • Lohnverrechnung
Unternehmensberatung
  • Gründerberatung
  • Restrukturierungsberatung
  • DSGVO-Beratung
  • Förderberatung
  • Gründerberatung
  • Restrukturierungsberatung
  • DSGVO-Beratung
  • Förderberatung
Über Gutmann Consulting
  • Steuerberatung
  • Unternehmensberatung
  • Über Uns
  • Steuernews – Blog
  • Karriere
  • Steuerberatung
  • Unternehmensberatung
  • Über Uns
  • Steuernews – Blog
  • Karriere
BERECHNUNGSPROGRAMME
STEUER-NEWS
Kontaktieren Sie UNS
LOGIN - BMD Klientenportal
Datenschutz-Übersicht
Logo Icon - Gutmann Consulting Steuerberatungs OG

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.

Unbedingt notwendige Cookies

Unbedingt notwendige Cookies sollten jederzeit aktiviert sein, damit wir deine Einstellungen für die Cookie-Einstellungen speichern können.

Wenn du diesen Cookie deaktivierst, können wir die Einstellungen nicht speichern. Dies bedeutet, dass du jedes Mal, wenn du diese Website besuchst, die Cookies erneut aktivieren oder deaktivieren musst.

Drittanbieter-Cookies

Diese Website verwendet Google Analytics, um anonyme Informationen wie die Anzahl der Besucher der Website und die beliebtesten Seiten zu sammeln.

Diesen Cookie aktiviert zu lassen, hilft uns, unsere Website zu verbessern.

Bitte aktiviere zuerst die unbedingt notwendigen Cookies, damit wir deine Einstellungen speichern können!

Powered by  GDPR Cookie Compliance