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Zahlungserleichterungen betreffend ÖGK-Beiträgen

In diesem Beitrag
Titelbild - Gutmann Corona News-Update
  • Alexander Gutmann
  • März 1, 2021
  • 12:31
  • Abgaben, Abgabenstundungen, Beitragszahlungen, COVID, COVID-19, Krankenkasse, ÖGK, Steuer, Steuerberater, Stundung

Zur Bewältigung der wirtschaftlichen Herausforderungen der COVID-19-Pandemie wurde vom Nationalrat Ende 2020 ein zukunftsorientiertes Maßnahmenpaket in Form eines „2-Phasen-Modells“ verabschiedet. Dieses gibt für die Betriebe und die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) den möglichen Handlungsspielraum vor. Der Gesetzgeber hat nun am 24.2.2021 eine zeitliche Verschiebung des darin vorgesehenen Zeitrahmen um drei Monate beschlossen.

In diesem Beitrag finden Sie überblicksmäßig die nunmehr vorgesehenen Zeiträume für Stundungen bzw. Ratenzahlungsmöglichkeiten aktuell offenerer ÖGK-Beiträge. Es sei erwähnt, dass jedenfalls ein entsprechender Stundungs- oder Ratenzahlungsantrag gestellt werden muss!

Beitragszeiträume Februar bis April 2020
Als Zahlungsziel für verzugszinsenfrei gestundete Beiträge gilt der 30.6.2021.

Beitragszeiträume Mai bis Dezember 2020
Beiträge, für die bereits Ratenzahlungen oder Stundungen bestehen, können abweichend von der jeweils bereits getroffenen Vereinbarung bis spätestens 30.6.2021 eingezahlt werden. Bestehende Vereinbarungen mit der ÖGK können jedoch auch aufrecht bleiben und die Zahlungen wie bisher fortgeführt werden. Beitragszeiträume Jänner bis Mai 2021 Für die Beitragszeiträume Jänner bis Mai 2021 kann die ÖGK bei glaubhaften coronabedingten Liquiditätsproblemen Stundungen bis 30.6.2021 gewähren.

Beitragszeiträume ab Juni 2021
Ab dem Beitragszeitraum Juni 2021 gelten die herkömmlichen Zahlungsfristen.

Ratenvereinbarungen
Kann das Zahlungsziel per 30.6.2021 nicht erfüllt werden, sind bei coronabedingten Liquiditätsproblemen Ratenzahlungen bis längstens 30.9.2022 möglich. Ein Ratenantrag steht ab 1.6.2021 in WEBEKU zur Verfügung. Die Verzugszinsen werden ab 1.7.2021 bis 30.9.2022 um 2 % auf 1,38 % reduziert.
Bestehen trotz intensiver Bemühungen der Betriebe zum 30.9.2022 noch Rückstände, kann die ÖGK unter strikt einzuhaltenden und strengen Voraussetzungen Erleichterungen für weitere 21 Monate – also bis maximal 30.6.2024 – gewähren (Raten).

Tipps

  • Achten Sie darauf, dass die Beitragsrückstände möglichst überschaubar bleiben und planen Sie deren geordneten Abbau frühzeitig
  • Eine tagesaktuelle Kontoinformation kann zu diesem Zweck jederzeit über WEBEKU abgerufen werden
  • Stellen Sie rechtzeitig einen Stundungs- oder Ratenzahlungsantrag

HABEN SIE FRAGEN?

Wir stehen Ihnen jederzeit gerne für ein Beratungsgespräch zur Verfügung. Sie erreichen uns bezüglich einer Terminvereinbarung telefonisch unter +43 (0)2623 72357 , per Mail unter office@gutmann-consulting.at oder über unser Kontaktformular auf unserer Webpage.

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