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Startseite » Steuernews – Blog » Was ist bei Reisen aus EU-Ländern und Drittstaaten zu beachten?

Was ist bei Reisen aus EU-Ländern und Drittstaaten zu beachten?

In diesem Beitrag
  • Alexander Gutmann
  • Juli 17, 2017
  • 15:10
  • Ausland, Ferien, Grenzen, Reisen, Steuer, Steuerbertung, Zoll

Sommerzeit bedeutet auch für viele Reisezeit. Wenn Sie von einer Auslandsreise zurückkehren, stellt sich die Frage, welche Waren können abgabenfrei mitgebracht werden? Dies hängt im Wesentlichen davon ab, ob sie aus dem EU-Raum oder aus einem Drittland kommen.

Einreise nach Österreich aus einem EU-Land:
Reisende müssen grundsätzlich für in der EU gekaufte Waren bei einem Grenzübertritt innerhalb der EU keine Abgaben mehr bezahlen (freier Warenverkehr). Ausnahmen bestehen bei Tabakwaren und Alkohol, wenn diese im Reisegepäck zum Eigenbedarf eingeführten Waren die persönlichen Richtmengen überschreiten. Werden die Mengen überschritten, muss dargelegt werden, dass die Waren für einen private Bedarf bestimmt sind.

Einreise aus einem Land außerhalb der EU (Drittland):
Reisende, die aus einem Drittland nach Österreich einreisen, haben den Zoll zu passieren und alle eingeführten Gegenstände, die die Reisefreimengen überschreiten, zu deklarieren. Die persönliche Reiseausrüstung, die bereits bei der Ausreise in ein Drittland mitgeführt wurde, kann abgabenfrei und formlos nach Österreich eingeführt werden.

TIPP: es empfiehlt sich bei neu gekauften Gegenständen (wie zB Fotoausrüstung, Laptop, Golf- oder Skiausrüstung) den Kaufbeleg mitzuführen. Achtung bei Produktfälschungen (Medikamente, Textilien, Taschen), diese werden abgenommen und vernichtet. Eine Strafe droht ebenfalls.

Beachten Sie aber, dass es für die Einfuhr von Tieren, Pflanzen, Lebensmitteln, Waffen und vielen anderen Waren weitere Beschränkungen und Verbote gibt. Und vergessen Sie nicht, dass die persönlichen Reisefreigrenzen bei mehreren Reisenden (zB eine Familie) nicht zusammengerechnet werden dürfen.

 

 

Richtmengen EU Drittstaaten
Tabak

 

(ab einem Alter von 17 Jahren)
Zigaretten      800 Stück  *) 200 Stück
oder Zigarillos 400 Stück 100 Stück
oder Zigarren 200 Stück   50 Stück
oder Rauchtabak 1.000 g 250 g
Alkohol

 

(ab einem Alter von 17 Jahren)
> 22 % vol 10 Liter  1 Liter
oder < 22 % vol alkoholische Getränke 20 Liter  2 Liter
und nichtschäumende Weine

davon Schaumwein

90 Liter

davon max 60 Liter

 4 Liter
und Bier 110 Liter 16 Liter
Andere Waren
Flugreise € 430
Landweg € 300
Personen unter 15 Jahren € 150

 

*) Für Zigaretten im Reisegepäck aus Ungarn, Kroatien, Lettland, Litauen, Rumänien und Bulgarien beträgt die Freimenge 300 Stück.

Beachten Sie aber, dass es für die Einfuhr von Tieren, Pflanzen, Lebensmitteln, Waffen und vielen anderen Waren weitere Beschränkungen und Verbote gibt. Und vergessen Sie nicht, dass die persönlichen Reisefreigrenzen bei mehreren Reisenden (zB eine Familie) nicht zusammengerechnet werden dürfen.

Bargeld
Und vergessen Sie nicht, dass alle Personen, die in die EU einreisen oder aus ihr ausreisen und Barmittel von € 10.000 oder mehr (oder den Gegenwert in anderen Währungen oder anderen leicht konvertiblen Werten wie auf Dritte ausgestellte Schecks) mit sich führen, diesen Betrag bei den Zollbehörden anmelden müssen. Die Zollbehörden sind ermächtigt, natürliche Personen, ihr Gepäck und ihre Verkehrsmittel zu kontrollieren und nicht angemeldetes Bargeld einzubehalten. Zusätzlich drohen empfindliche Strafen (bei vorsätzlicher Begehung bis zu höchstens € 100.000, bei fahrlässiger Begehung bis zu höchstens € 10.000).

Haben Sie weitere Fragen?
Das Team von Gutmann Consulting steht Ihnen jederzeit für Fragen zur diesem Thema sowie für Ihre steuerlichen Anliegen zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unter office@gutmann-consulting.at oder telefonisch unter +43 2623 72357.

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