Zum Inhalt springen
  • Steuerberatung
  • Unternehmensberatung
  • Über Uns
  • Steuernews – Blog
Menü
  • Steuerberatung
  • Unternehmensberatung
  • Über Uns
  • Steuernews – Blog
LOGIN - BMD Klientenportal
  • Startseite
  • Steuernews
  • Alle Beiträge
  • Steuertermine
  • Corona
Startseite » Steuernews – Blog » Steuerliche Neuerungen vor der Wahl

Steuerliche Neuerungen vor der Wahl

In diesem Beitrag
  • Alexander Gutmann
  • Oktober 17, 2017
  • 13:52
  • Gebühren, Steuer, Steuerberater, Wahl

Ähnlich wie im Jahr 2008 wurde auch heuer noch ein paar Tage vor der Nationalratswahl im Parlament eine Reihe von Gesetzesänderungen als „Wahlzuckerl“ beschlossen. Das einzig beruhigende daran ist, dass diese Gesetzesänderungen dieses Mal das Budget nur mit rund € 470 Mio belasten, während im Jahr 2008 über € 2 Mrd „verteilt“ wurden. Die damals beschlossene 13. Familienbeihilfe wurde ja dann rasch wieder abgeschafft und in ein im September auszuzahlendes „Schulstartgeld“ für Kinder zwischen 6 und 16 Jahren umgewandelt.

Ob es sinnvoll ist, so kurz vor Wahlen Gesetzesänderungen, die auch zu enormen Belastungen bei den Arbeitgebern führen, „durchzupeitschen“, kann dahin gestellt bleiben

Gesetzesbeschlüsse vom 12.10.2017 

In der Parlamentssitzung vom 12.10.2017 wurden insbesondere folgende Änderungen beschlossen:

1) Angleichung von Arbeiter und Angestellten

  • Änderung der Kündigungsfristen

Ab 1. Jänner 2021 sollen die Kündigungsfristen und -termine nach dem Angestelltengesetz für Arbeiter gelten. Abweichende Regelungen in Kollektivverträgen für Arbeiter verlieren ihre Wirksamkeit! Nur in jenen Branchen, in denen Saisonbetriebe überwiegen, können Kollektivverträge dauerhaft Abweichendes vorsehen (zB Tourismusbetriebe oder Baugewerbe).

  • bei Entgeltfortzahlung nach Krankheit und Unfall

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Krankheit oder Unglücksfall sowie Kur- und Erholungsaufenthalten pro Dienstjahr soll ab 1.7.2018 einheitlich für Angestellte und Arbeiter folgende Zeiträume umfassen:

bis zum vollendeten 1. Dienstjahr 6 Wochen 100 % + 4 Wochen 50 %
ab Beginn des 2. DJ bis zum vollendeten 15. DJ 8 Wochen 100 % + 4 Wochen 50 %
ab Beginn des 16. DJ bis zum vollendeten 25. DJ 10 Wochen 100 % + 4 Wochen 50 %
ab Beginn des 26. DJ 12 Wochen 100 % + 4 Wochen 50 %

Bei den Angestellten entfallen die Regelungen zur Wiedererkrankung nach § 8 Abs 2 AngG. Die Entgeltfortzahlung richtet sich somit – wie bei den Arbeitern – einzig nach dem Arbeitsjahr (als jährlicher Anspruch), das allerdings durch Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung auf Kalenderjahr umgestellt werden kann.

Zukünftig muss die Entgeltfortzahlung auch bei Angestellten bei einvernehmlicher Beendigung des Dienstverhältnisses über das Ende des Dienstverhältnisses hinaus geleistet werden.

Bei den Lehrlingen wird der Entgeltsfortzahlungsanspruch verdoppelt und beträgt damit acht statt vier Wochen volles Entgelt und vier statt bisher zwei Wochen „Teilentgelt“.

Diese Regelungen treten mit 1. Juli 2018 in Kraft und sind auf Dienstverhinderungen anzuwenden, die in Arbeitsjahren eintreten, die nach dem 30. Juni 2018 zu laufen beginnen. Besteht eine Dienst­verhinderung zum Zeitpunkt des Beginns eines neuen Arbeitsjahres, so gelten die neuen Regelungen ab Beginn des neuen Arbeitsjahres

2) Sonstige Änderungen

  • Die Auflösungsabgabe für Dienstgeber iHv € 124 (Wert für 2017) entfällt ab 1.1.2020.
  • Lehrlinge erhalten einen Anspruch auf Ersatz der gesamten Internatskosten durch den Lehr­be­rechtigten. Dem Lehrberechtigten werden die Kosten auf Antrag aus Mitteln des Insolvenz­entgeltfonds erstattet.
  • Das Krankengeld für Selbständige (mit bis zu 25 Mitarbeitern) wird statt wie derzeit ab dem 43. Tag der Erkrankung ab dem 1. Juli 2018 rückwirkend ab dem 4. Tag ausbezahlt. Voraussetzung ist wie derzeit eine Krankenstandsdauer von mindestens 43 Tagen.
  • Derzeit erstattet die AUVA 50% des den Arbeitnehmern fortgezahlten Entgelts im Krankenstand (ab dem ersten Tag nach Unfällen und ab dem elften Tag bei Krankheit), wenn der Arbeitgeber ein KMU mit bis 50 Arbeitnehmern ist, und zwar für maximal sechs Wochen. Ab 1. Juli 2018 erhalten KMU‘s mit bis zehn Arbeitnehmer 75% des fortgezahlten Entgelts.

3) Mietvertragsgebühr entfällt

Die 1%ige Gebühr für Mietverträge für Wohnräume entfällt ab der Veröffentlichung dieses Gesetzesbeschlusses im Bundesgesetzblatt.

Haben Sie weitere Fragen?
Das Team von Gutmann Consulting steht Ihnen jederzeit für Fragen zur diesem Thema sowie für Ihre steuerlichen Anliegen zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unter office@gutmann-consulting.at oder telefonisch unter +43 2623 72357.

Diese Seite Teilen:
Share on facebook
Facebook
Share on twitter
Twitter
Share on linkedin
LinkedIn
Share on pinterest
Pinterest
Share on xing
XING
Share on whatsapp
WhatsApp
Share on email
Email
Share on print
Print

In diesem Beitrag

SteuerNews
Startseite
Beiträge aus unserem Blog:
Das Steuerbuch 2021 – Tipps zur Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2020
23. Februar 2021
gesamten Beitrag lesen >
Titelbild - Gutmann Corona News-Update
Kurzarbeit geht in Phase 4 – Verlängerung bis Juni 2021
22. Februar 2021
gesamten Beitrag lesen >
Titelbild - Gutmann Corona News-Update
Investitionsprämie – Verlängerung der Antragsfrist geplant
19. Februar 2021
gesamten Beitrag lesen >
Steuerberatung
  • Steuerliche Vertretung
  • Internationale Steuergestaltung
  • Umgründungen
  • Fiskalvertretung
  • Betriebsprüfung
  • Betriebsübergaben und – Aufgaben
  • Buchhaltung
  • Jahresabschluss und Bilanzierung
  • Lohnverrechnung
Menü
  • Steuerliche Vertretung
  • Internationale Steuergestaltung
  • Umgründungen
  • Fiskalvertretung
  • Betriebsprüfung
  • Betriebsübergaben und – Aufgaben
  • Buchhaltung
  • Jahresabschluss und Bilanzierung
  • Lohnverrechnung
Unternehmensberatung
  • Gründerberatung
  • Restrukturierungsberatung
  • DSGVO-Beratung
  • Förderberatung
Menü
  • Gründerberatung
  • Restrukturierungsberatung
  • DSGVO-Beratung
  • Förderberatung
Logo - Gutmann Consulting Steuerberatungs OG
Gutmann Consulting Steuerberatungs OG
Wampersdorferstraße 34, A-2486 Pottendorf
  • auf der Karte ansehen
  • +43 (0)2623 72357
  • office@gutmann-consulting.at
  • AGB
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Kontakt
  • Sitemap
Menü
  • AGB
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Kontakt
  • Sitemap
Öffnungszeiten

Montag 08:00 – 15:00
Dienstag 08:00 – 15:00
Mittwoch 08:00 – 15:00
Donnerstag 08:00 – 15:00
Freitag 08:00 – 12:00

Facebook-f
Linkedin
Steuerberatung
  • Steuerliche Vertretung
  • Internationale Steuergestaltung
  • Umgründungen
  • Fiskalvertretung
  • Betriebsprüfung
  • Betriebsübergaben und – Aufgaben
  • Buchhaltung
  • Jahresabschluss und Bilanzierung
  • Lohnverrechnung
Menü
  • Steuerliche Vertretung
  • Internationale Steuergestaltung
  • Umgründungen
  • Fiskalvertretung
  • Betriebsprüfung
  • Betriebsübergaben und – Aufgaben
  • Buchhaltung
  • Jahresabschluss und Bilanzierung
  • Lohnverrechnung
Unternehmensberatung
  • Gründerberatung
  • Restrukturierungsberatung
  • DSGVO-Beratung
  • Förderberatung
Menü
  • Gründerberatung
  • Restrukturierungsberatung
  • DSGVO-Beratung
  • Förderberatung
Über Gutmann Consulting
  • Steuerberatung
  • Unternehmensberatung
  • Über Uns
  • Steuernews – Blog
Menü
  • Steuerberatung
  • Unternehmensberatung
  • Über Uns
  • Steuernews – Blog
BERECHNUNGSPROGRAMME
STEUER-NEWS
Kontaktieren Sie UNS
LOGIN - BMD Klientenportal