Laut aktueller Information des AMS sind Kurzarbeitsbeantragungen mit einer Rückwirkung ab 1.3.2020 nur mehr bis 20.4.2020 möglich. Ab dem 21.4.2020 sind nur mehr Anträge mit einem Wirkungszeitraum ab 1.4.2020 möglich.
Kurzarbeit – rückwirkende Beantragung für März nur mehr bis 20.4.2020 möglich
In diesem Beitrag
Diese Seite Teilen:
Share on facebook
Facebook
Share on twitter
Twitter
Share on linkedin
LinkedIn
Share on pinterest
Pinterest
Share on xing
XING
Share on whatsapp
WhatsApp
Share on email
Email
Share on print
Print
In diesem Beitrag
Beiträge aus unserem Blog:
Steuerberatung
Menü