Die Bundesregierung hat ein umfassendes Hilfspaket angekündigt. Teile der Hilfsmaßnahmen für betroffene Unternehmen sind bereits veröffentlicht und können beantragt werden, andere Maßnahmen werden wohl erst in den kommenden Tagen genauer definiert. Zahlreiche öffentliche Stellen (WKO, AMS, uvm.) informieren laufend über die Maßnahmenpakete, entsprechend schwierig ist es am Laufenden zu bleiben. Vor allem auch da sich die Inhalte und Vorgaben durchaus innerhalb weniger Tage ändern.
Wir stehen Ihnen gerne bei der Evaluierung und Beantragung der Förderpakete im Zuge der Corona-Krise zur Verfügung. Vor allem unterstützen wir Sie bei
- der Berechnung und Beantragung der COVID19-Kurzarbeit
- Beantragung Zuschuss aus dem Härtefallfonds
- Unterstützung bei Anträgen zum Corona Hilfs-Fonds
- Erstellung von Planrechnungen & Liquiditätsplanungen
- Erstellung von Unterlagen und Berechnungen für die Beantragung von Förderungen
- Definition und Aufbereitung von Unterlagen für Bankgespräche
- Kommunikation mit Förderstellen
Wir sind uns bewusst, dass viele Unternehmen momentan schwere und teils sehr unsichere Zeiten erleben. Daher bieten wir unsere oben angeführten Leistungen zu deutlich reduzierten Honorarsätzen an.
Wir bitten jedoch um Verständnis, dass auf Grund der laufenden Anpassungen der gesetzlichen Rahmen und Maßnahmenpakete auch unsere Beratungsleistungen einer laufenden Anpassung unterliegen.
Haben Sie Fragen? Vereinbaren Sie eine Beratungsgespräch!
Wir stehen Ihnen jederzeit gerne für ein Beratungsgespräch zur Verfügung. Sie erreichen uns bezüglich einer Terminvereinbarung telefonisch unter +43 (0)2623 72357 , per Mail unter office@gutmann-consulting.at oder über unser Kontaktformular auf unserer Webpage.
Wir bitten um Verständnis, dass auf Grund der aktuellen Schutzvorkehrungen Beratungsgespräche ausschließlich via Telefon oder Videokonferenz durchgeführt werden.