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Startseite » Steuernews – Blog » Beschäftigungsbonus

Beschäftigungsbonus

In diesem Beitrag
  • Alexander Gutmann
  • März 1, 2017
  • 12:28
  • Arbeitsplätze, Beschäftigungsbonus, Regierungsprogramm

Im Rahmen des überarbeiteten Arbeitsprogramms der Regierung (wir haben im Jänner berichtet) wurde vor allem der Beschäftigungsbonus zur Schaffung neuer Arbeitsplätze hervorgehoben. Hier sind nun konkrete Taten gefolgt. So wurden am 21.2.2017 im Ministerrat die Eckpunkte beschlossen. Der Beschäftigungsbonus wird zusätzlich zu der bereits aktiven Förderung von Lohnnebenkosten für besonders innovative und wachstumsstarke Start-Ups eingeführt. Den vollständigen Ministerratsbeschluss finden Sie hier.

Zusammengefasst liegen nun die folgenden Rahmenbedingungen vor:

Förderungsfähige Arbeitsplätze
Gefördert wir die Schaffung zusätzlicher vollversicherungspflichtiger Arbeitsplätze – unabhängig von Branche und Größenklasse. Förderungsfähige Beschäftige sind:

  • eine beim AMS als arbeitslos gemeldete Person, oder
  • ein Abgänger einer österreichischen Bildungseinrichtung (wie bspw. Schulen oder Hochschulen), oder
  • eine in Österreich bereits beschäftigt gewesene Person (Jobwechsler) eingestellt wird, oder
  • ein Beschäftigungsverhältnis auf Basis einer Rot-Weiß-Rot-Karte besteht.

Das Vorliegen eines der Kriterien ist ausreichend und muss vom Antragssteller (Unternehmen) zum Zeitpunkt der Anmeldung nachgewiesen werden.

Art der Förderung
Gegenstand der Förderung ist der teilweise Ersatz von Lohnnebenkosten (Dienstgeberbeiträge) für zusätzliche Beschäftigte. Für jeden zusätzlich geschaffenen Arbeitsplatz werden den Unternehmen in den nächsten 3 Jahren 50 % der Lohnnebenkosten erstattet.

Antragsstellung & Beginn der Förderung
Die Antragstellung ist ab 1.7.2017 geplant und hat grundsätzlich vor Schaffung des ersten zu fördernden zusätzlichen Vollzeitäquivalents zu erfolgen.

Förderstelle
Die Abrechnung soll durch die AWS (Austria Wirtschafts Service) sowie die ÖHT (Österreichische Hotel- und Tourismusbank) erfolgen.

 

Die Gesetzwerdung ist noch abzuwarten. Wir werden laufend über Neuigkeiten berichten.

Haben Sie weitere Fragen?
Das Team von Gutmann Consulting steht Ihnen jederzeit für Fragen rund um das Thema Beschäftigungsbonus und weitere Förderungen sowie für Ihre steuerlichen Anliegen zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unter office@gutmann-consulting.at oder telefonisch unter +43 2623 72357.

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