Alle Arbeitnehmer und Pensionisten, die entweder von mehreren Arbeitgebern oder pensionsauszahlenden Stellen Bezüge erhalten haben, oder bei denen ein Alleinverdiener-/ Alleinerhalterabsetzbetrag/ erhöhter Pensionistenabsetzbetrag zu Unrecht berücksichtigt wurde, müssen bis zum 30.9.2018 eine Arbeitnehmerveranlagung (L1) einreichen.
Hinweis: in jenen Fällen, in denen die Veranlagung eine Gutschrift ergibt, kommt es zu einer antragslosen Veranlagung. Die automatische Berücksichtigung von Spenden und Kirchenbeitrag als Sonderausgaben erfolgt erstmals bei der Veranlagung für 2017.
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Wir stehen Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung und übernehmen für Sie die Erstellung ihrer Arbeitnehmerveranlagungen. Kontaktieren Sie uns unter office@gutmann-consulting.at oder telefonisch unter +43 2623 72357.