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Startseite » Steuernews – Blog » AirBnB im Fokus der Finanzverwaltung

AirBnB im Fokus der Finanzverwaltung

In diesem Beitrag
Titelbild Gründerberatung - Gutmann Consulting Steuerberatungs OG
  • Alexander Gutmann
  • Januar 22, 2021
  • 16:11
  • AirBnB, Finanzamt, Finanzstrafrecht, Steuer, Steuerberater, Strafen, Vermietung, Wohnung

Bereits seit einiger Zeit sind private Wohnungsvermietungen via Buchungsplattformen wie AirBnB im Fokus der österreichischen Finanzverwaltung. Mit Ende Jänner werden nun erstmals die seitens der Plattformen zu übermittelnden Daten über Vermieter verpflichtend den Behörden offengelegt. Eine Entdeckung bisher nicht erklärter Vermietungseinkünfte ist somit mehr als wahrscheinlich.

Sollten somit Mieteinkünfte in den vergangenen Jahren nicht den Weg bis zur eigenen Steuererklärung gefunden haben, ist es nun höchste Zeit mögliche steuerliche Folgen zu analysieren. Neben einkommenssteuerrechtlichen Konsequenzen können auch Umsatzsteuer oder Ortstaxe ein Thema sein – je nachdem welche sonstigen Einkünfte Vermieter beziehen. Vor allem kann aber das Finanzstrafrecht zu sehr unangenehmen Konsequenzen führen, bis zu Gefängnisstrafen von bis zu 4 Jahren.

Unser Tipp: Sollten Sie Wohnungen über Buchungsplattformen wie bspw. AirBnB vermieten und diese Einkünfte noch nicht in Ihre Steuererklärung aufgenommen haben, sollten Sie schnellsten überprüfen lassen ob eine Steuerpflicht besteht und Versäumnisse der Vergangenheit mittels Selbstanzeige bereinigen.

HABEN SIE FRAGEN?

Wir stehen Ihnen jederzeit gerne für ein Beratungsgespräch zur Verfügung. Sie erreichen uns bezüglich einer Terminvereinbarung telefonisch unter +43 (0)2623 72357 , per Mail unter office@gutmann-consulting.at oder über unser Kontaktformular auf unserer Webpage.

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