Zum Inhalt springen
Logo - Gutmann Consulting Steuerberatungs OG
  • Steuerberatung
  • Unternehmensberatung
  • Über Uns
  • Steuernews – Blog
  • Karriere
  • Steuerberatung
  • Unternehmensberatung
  • Über Uns
  • Steuernews – Blog
  • Karriere
LOGIN - BMD Klientenportal
Startseite » Ausbildung » Werbungskosten – steuerliche Abzugsfähigkeit am Beispiel von Umschulungskosten

Werbungskosten – steuerliche Abzugsfähigkeit am Beispiel von Umschulungskosten

In diesem Beitrag
  • Alexander Gutmann
  • September 20, 2019
  • 11:35
  • Ausbildung, Steuer, Umschulung, Werbungskosten

Werbungskosten können ebenso wie Betriebsausgaben vor oder nach der Erzielung von Einnahmen anfallen. In diesem Artikel beleuchten wir die Abzugsfähigkeit von Werbungskosten am Beispiel von Umschulungsaufwendungen.

Werbungskosten

Gemäß §16 EStG sind Werbungskosten Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Der Zeitpunkt des Anfalls der Werbungskosten kann somit jedenfalls auch vor dem Eintritt der Einnahmen liegen. Im Sinne des objektiven Nettoprinzips ist entscheidend, dass ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwichen den Werbungskosten und den Einnahmen vorliegt.*1)

Abzugsfähigkeit am Beispiel von Umschulungskosten *2)

Kosten einer Umschulung vom Architekten zum Berufspiloten sind abzugsfähig. Die Umschulung vom Architekten zum Berufspiloten ist durch das Ziel künftiger Einnahmen als Berufspilot veranlasst. Entscheidend ist: Die Umschulungskosten sind nicht privat veranlasst, auslösendes Moment ist eine künftige Erzielung von Einnahmen. Dieses Ziel führt zum Abzug der Umschulungskosten als Werbungskosten ex ante. Für diese Werbungskosten besteht ebenso wie für Betriebsausgaben oder für Investitionen in die Zukunft kein Erfolgszwang.: Ob es gelingt im neuen Beruf „Fuß zu fassen“ hängt von vielen Faktoren ab, die nur zum Teil von den Umgeschulten zu beeinflussen sind. Dass die spätere Tätigkeit als Berufspilot nicht in Österreich sondern in Deutschland ausgeübt wird, ändert nichts daran, dass die Einnahmen einkommenssteuerpflichtig sind.

Kosten einer Umschulung für einen neuen Beruf sind im Jahr des Abfließens als Werbungskosten abzugsfähig.

Viele Informationen finden Sie auch in unseren Beiträgen über die Arbeitnehmerveranlagung in denen Werbungskosten und Sonderausgaben detaillierter vorgestellt werden.

Haben Sie Fragen?

Wir stehen Ihnen jederzeit gerne für ein Beratungsgespräch zur Verfügung. Sie erreichen uns bezüglich einer Terminvereinbarung telefonisch unter +43 (0)2623 72357 , per Mail unter office@gutmann-consulting.at oder über unser Kontaktformular auf unserer Webpage.

*1) vgl. unter anderem SWK 2019, Seite 1033 ff
*2) SWK 2019, Seite 1033 ff

Diese Seite Teilen:
Facebook
Twitter
LinkedIn
Pinterest
XING
WhatsApp
Email
Print

In diesem Beitrag

SteuerNews
Startseite
Beiträge aus unserem Blog:
Registrierkasse – Übermittlung und Prüfung des Jahresbelegs 2025
12. Januar 2026
gesamten Beitrag lesen >
Unsere Öffnungszeiten während der Feiertage 2025/2026
22. Dezember 2025
gesamten Beitrag lesen >
Checklist box with red marker pen
CHECKLISTE zum Jahresende 2025
26. November 2025
gesamten Beitrag lesen >
Steuerberatung
  • Steuerliche Vertretung
  • Internationale Steuergestaltung
  • Umgründungen
  • Fiskalvertretung
  • Betriebsprüfung
  • Betriebsübergaben und – Aufgaben
  • Buchhaltung
  • Jahresabschluss und Bilanzierung
  • Lohnverrechnung
  • Steuerliche Vertretung
  • Internationale Steuergestaltung
  • Umgründungen
  • Fiskalvertretung
  • Betriebsprüfung
  • Betriebsübergaben und – Aufgaben
  • Buchhaltung
  • Jahresabschluss und Bilanzierung
  • Lohnverrechnung
Unternehmensberatung
  • Gründerberatung
  • Restrukturierungsberatung
  • DSGVO-Beratung
  • Förderberatung
  • Gründerberatung
  • Restrukturierungsberatung
  • DSGVO-Beratung
  • Förderberatung
Unsere Partner:
Logo - Gutmann Consulting Steuerberatungs OG
Gutmann Consulting Steuerberatungs OG
Kanzlei Pottendorf
Wampersdorferstraße 34
A-2486 Pottendorf
  • auf der Karte ansehen
  • +43 (0)2623 72357
  • office@gutmann-consulting.at
Kanzlei Fischamend
Wiener Straße 27
A-2401 Fischamend
  • auf der Karte ansehen
  • +43 (0)2232 76861
  • office@gutmann-consulting.at
  • AGB
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Kontakt
  • Sitemap
  • AGB
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Kontakt
  • Sitemap
Öffnungszeiten
Kanzlei Pottendorf

Mo – Do  08:00 – 15:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr

Kanzlei Fischamend

Di – Do  09:00 – 14:00 Uhr
oder nach Vereinbarung. 

Facebook-f Linkedin

Wir verwenden Cookies, um dir die bestmögliche Erfahrung auf unserer Website zu bieten.

In den Einstellungen kannst du erfahren, welche Cookies wir verwenden oder sie ausschalten.

Steuerberatung
  • Steuerliche Vertretung
  • Internationale Steuergestaltung
  • Umgründungen
  • Fiskalvertretung
  • Betriebsprüfung
  • Betriebsübergaben und – Aufgaben
  • Buchhaltung
  • Jahresabschluss und Bilanzierung
  • Lohnverrechnung
  • Steuerliche Vertretung
  • Internationale Steuergestaltung
  • Umgründungen
  • Fiskalvertretung
  • Betriebsprüfung
  • Betriebsübergaben und – Aufgaben
  • Buchhaltung
  • Jahresabschluss und Bilanzierung
  • Lohnverrechnung
Unternehmensberatung
  • Gründerberatung
  • Restrukturierungsberatung
  • DSGVO-Beratung
  • Förderberatung
  • Gründerberatung
  • Restrukturierungsberatung
  • DSGVO-Beratung
  • Förderberatung
Über Gutmann Consulting
  • Steuerberatung
  • Unternehmensberatung
  • Über Uns
  • Steuernews – Blog
  • Karriere
  • Steuerberatung
  • Unternehmensberatung
  • Über Uns
  • Steuernews – Blog
  • Karriere
BERECHNUNGSPROGRAMME
STEUER-NEWS
Kontaktieren Sie UNS
LOGIN - BMD Klientenportal
Datenschutz-Übersicht
Logo Icon - Gutmann Consulting Steuerberatungs OG

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.

Unbedingt notwendige Cookies

Unbedingt notwendige Cookies sollten jederzeit aktiviert sein, damit wir deine Einstellungen für die Cookie-Einstellungen speichern können.

Wenn du diesen Cookie deaktivierst, können wir die Einstellungen nicht speichern. Dies bedeutet, dass du jedes Mal, wenn du diese Website besuchst, die Cookies erneut aktivieren oder deaktivieren musst.

Drittanbieter-Cookies

Diese Website verwendet Google Analytics, um anonyme Informationen wie die Anzahl der Besucher der Website und die beliebtesten Seiten zu sammeln.

Diesen Cookie aktiviert zu lassen, hilft uns, unsere Website zu verbessern.

Bitte aktiviere zuerst die unbedingt notwendigen Cookies, damit wir deine Einstellungen speichern können!

Powered by  GDPR Cookie Compliance