- Umsatzsteuer – Vorauszahlung für den Monat Juni 2018 bzw. für das 2. Quartal 2018
- Kammerumlage für das 2. Quartal 2018
- Normverbrauchsabgabe (NoVA) für den Monat Juni 2018
- Elektrizitäts-, Kohle- und Erdgasabgabe für den Monat Juni 2018
- Werbeabgabe für den Monat Juni 2018
- Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs 3 in Verbindung mit § 96 Abs 1 Z 3 EStG für den Monat Juni 2018
- Kraftfahrzeugsteuer für das 2. Quartal 2018
- Lohnsteuer für den Monat Juli 2018
- Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Monat Juli 2018
- Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Monat Juli 2018
- Kommunalsteuer für den Monat Juli 2018
- Einkommensteuer, Vorauszahlung für das 3. Quartal 2018
- Körperschaftsteuer, Vorauszahlung für das 3. Quartal 2018
- Die vom Grundsteuermessbetrag abgeleiteten Beiträge, der Grundbetrag zur Landwirtschaftskammerumlage, die Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie die Bodenwertabgabe für das 3. Quartal 2018
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Wir stehen Ihnen jederzeit gerne für ein Beratungsgespräch zur Verfügung. Sie erreichen uns bezüglich einer Terminvereinbarung telefonisch unter +43 (0)2623 72357 , per Mail unter office@gutmann-consulting.at oder über unser Kontaktformular auf unserer Webpage.
*) Quelle: https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public/content/news/steuern_und_finanzen/76589.html


