Kürzlich hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) das alljährlich erscheinende Steuerbuch – diesmal das Steuerbuch 2018 – mit Tipps zur Arbeitnehmerveranlagung veröffentlicht. Das Steuerbuch 2018 enthält Informationen und Tipps zur Erstellung der Arbeitnehmerveranlagung 2017 und steht online auf der Seite des BMF zur Verfügung. Alternativ kann das Steuerbuch auch in gedruckter Form bestellt oder bei ihre Finanzamt bezogen werden.
Bis Ende Februar 2018 sind die Lohnzettel seitens der Arbeitgeber an das Finanzamt zu übermitteln. Sobald diese Informationen eingelangt sind können die Arbeitnehmerveranlagungen durchgeführt werden. Mit Ihrem FinanzOnline Zugang können Sie online die Arbeitnehmervernalagung durchführen.
In diesem Zusammenhang möchten wir auch auf unsere Beiträge zu den folgenden Themen aufmerksam machen:
- „So holen Sie sich Ihr Geld vom Finanzamt zurück“ vom 13.4.2017
- „Abzug von bestimmten Sonderausgaben auf Basis elektronischer Daten“ vom 12.2.2017
Link zum Steuerbuch 2018
Unter diesem Link gelangen Sie zum Steuerbuch 2018!
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Das Team von Gutmann Consulting steht Ihnen jederzeit für Fragen rund um ihre Arbeitnehmerveranlagung sowie für Ihre weiteren steuerlichen Anliegen zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unter office@gutmann-consulting.at oder telefonisch unter +43 2623 72357.


