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Startseite » Meldepflicht » WiEReG – Register für wirtschaftliche Eigentümer ab 2018

WiEReG – Register für wirtschaftliche Eigentümer ab 2018

In diesem Beitrag
  • Alexander Gutmann
  • August 12, 2017
  • 11:25
  • Meldepflicht, Recht, Steuerberater, WiEReg, wirtschaftliche eigentümer

Kürzlich wurde mit dem WiEReG (Wirtschaftliches Eigentümer Registergesetz) ein Gesetz verabschiedet, dass ab dem Jahr 2018 zur Angabe sämtlicher direkten oder indirekten Eigentümer mit Anteilen von mehr als 25% in das von der Statistik Austria geführte Register verpflichtet.

Umsetzung der  4. EU-Geldwäsche-Richtlinie

Zweck des Registers ist, die hinter Unternehmen und Vermögensmassen stehenden Eigentümer transparent und überprüfbar zu machen und somit einen Beitrag zur Vermeidung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung zu leisten. Das WiEReG dient der Umsetzung der 4. EU-Geldwäsche-Richtlinie und tritt am 15. Jänner 2018 in Kraft. Das Register soll von der Bundesanstalt Statistik Österreich geführt und die einzutragenden Daten automationsunterstützt mit dem Zentralen Melderegister, dem Firmenbuch und dem Zentralen Vereinsregister abgeglichen werden.

Wen trifft die Meldepflicht?

Die Vertretungsberechtigten Organe grundsätzlich aller Gesellschaften und juristischen Personen haben die Daten bis 1. Juni 2018 zu melden. Für Neugründungen ab Mai 2018 gilt generell eine 4-wöchige Frist zur Bekanntgabe der wirtschaftlichen Eigentumsverhältnisse.

Was ist zu melden?

  • alle natürlichen Personen, unter deren Eigentum oder Kontrolle ein Rechtsträger steht, das sind insbesondere:
    • direkte wirtschaftliche Eigentümer (Beteiligung >20%)
    • indirekte wirtschftliche Eigentümer (Persönen die bspw. über eine Firmenkonstrukt mehr als 25% eines Rechtsträger beherrschen)
  • Gibt es keinen feststellbaren Eigentümer, so gelten die Mitglieder der obersten Führungsebene als solche
  • Anzugeben sind Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Wohnsitz sowie Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses bzw das Ausmaß der Beteiligung oder Funktion der betreffenden Person.

Wie ist zu melden?

Die Meldung erfolgt über das USP (Unternehmensserviceportel)

Einsichtnahme und Konsequenzen bei Nichtbefolgung

Einsicht nehmen können alle zur Geldwäsche- und Terrorismusprüfung Verpflichteten gemäß § 9 WiEReG sowie alle Personen mit berechtigtem Interesse. Außerdem haben alle erfassten Rechtsträger die Berechtigung über USP Einsicht in die über sie im Register erfassten Daten zu nehmen (kostenfrei). Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit einen erweiterten Auszug anzufordern, in dem zusätzliche Daten ersichtlich sind. Für die Abfrage in der Datenbank ist ein Nutzungsentgelt abzuführen, welches noch festgesetzt wird.

Weiterführende Links

Das Gesetz im genauen Wortlaut finden Sie unter diesem Link: Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz

Haben Sie weitere Fragen?
Das Team von Gutmann Consulting steht Ihnen jederzeit für Fragen zur diesem Thema sowie für Ihre steuerlichen Anliegen zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unter office@gutmann-consulting.at oder telefonisch unter +43 2623 72357 .

 

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