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Startseite » Einkommenssteuer » Fristen für die Steuererklärung 2016

Fristen für die Steuererklärung 2016

In diesem Beitrag
  • Alexander Gutmann
  • Mai 2, 2017
  • 16:12
  • Einkommenssteuer, Steuer, Steuerberater, Steuererklärung, Umsatzsteuer

Der Termin für die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2016 (Pflichtveranlagung) ist heuer Dienstag, der 2.5.2017 (für Online-Erklärungen der 30.6.2017).

Steuerpflichtige, die durch einen Steuerberater vertreten sind, haben es besonders gut: für sie gilt für die Steuererklärungen 2016 grundsätzlich eine generelle Fristverlängerung maximal bis 31.3.2018 bzw 30.4.2018, wobei zu beachten ist, dass für Steuernachzahlungen bzw –guthaben ab dem 1.10.2017 Anspruchszinsen zu bezahlen sind bzw gutgeschrieben werden.

In den meisten Fällen der Arbeitnehmerveranlagung gilt wie bisher eine Fristverlängerung bis 30.9.2017. Grundsätzlich kann die Einreichfrist individuell mit begründetem Antrag schriftlich jederzeit auch mehrfach verlängert werden.

Einzelfallbedingter Quotenausschluss
Haben Sie für Ihre Steuererklärung 2015 die generelle NAchfrist mit 30.4.2017 versäumt, so ist als Folge die Steuererklärung 2016 bis spätestens 30.6.2017 einzureichen. Dieser sogenannte automatische einzelfallbedingte Quotenausschluss wurde lt. BMF im Vorjahr nur einmalig für die Erklärungen des Jahres 2015 ausgesetzt und ist demnach für das Veranlagungsjahr 2016 wieder gültig.
Haben Sie weitere Fragen?
Das Team von Gutmann Consulting steht Ihnen jederzeit für Fragen zu Ihren steuerlichen Anliegen zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unter office@gutmann-consulting.at oder telefonisch unter +43 2623 72357.

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