Wie bereits in unserem Artikel vom April 2021 berichtet, wird der NPO-Fonds zur Unterstützung von gemeinnützigen Vereinen auf das erste Halbjahr 2021 ausgedehnt. Nunmehr wurde auch bekanntgegeben, dass die Anträge hierfür im Zeitraum von 8. Juli bis 15. Oktober 2021 gestellt werden können.
Was ist neu / was hat sich geändert?
Die bereits aus dem Vorjahr bekannten Grundregeln bleiben gleich. Einerseits können bis zu 100% der förderbaren Fixkosten geeckt werden, andererseits gibt es wiederum einen Struktursicherungsbeitrag der sich aus einem Prozentsatz der Umsätze des Jahres 2019 berechnet. Hier die wesentlichen Punkte im Überblick:
- Ab 8. Juli bis 15. Oktober 2021 kann ein Antrag für das erste Halbjahr 2021 gestellt werden
- Grundsätzlich gilt: Gefördert werden 100% der förderbaren Kosten und der Struktursicherungsbeitrag, wobei der Zuschuss immer mit dem Einnahmenausfall begrenzt ist. Der Einnahmenausfall wird in der Regel wie folgt berechnet:
Einnahmen von 1.1. bis 30.6.2019 minus Einnahmen von 1.1. bis 30.6.2021 - Neu: Kosten für Covid-19-Tests können unter bestimmten Bedingungen bis 12.000 Euro auch außerhalb des Einnahmenausfalls gefördert werden – siehe Details auf Seite 6.
- Außerdem gilt: Die Zuschusshöhe ist mit 1,8 Millionen Euro begrenzt. Dieser Betrag gilt bei verbundenen Organisationen
als gemeinsame Höchstgrenze. Die Zuschusshöhe muss mindestens 500 Euro betragen. Wenn die errechnete Förderung unter diesem Betrag ist, wird kein Zuschuss ausbezahlt. Eine Ausnahme sind hier die Covid-19-Testkosten, für die eine Untergrenze von 100,- Euro besteht. - Wichtig: Struktursicherungsbeitrag beträgt 10% der Einnahmen 2019 und ist mit 150.000 Euro je Organisation begrenzt.
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