Bereits in den letzten Monaten wurde bekannt, dass nach Auslaufen der gesetzlichen Stundungen von COVID-19-bedingten Abgabenrückständen eine weitere Ratenzahlungsmöglichkeit bestehen soll. Nunmehr wurde seitens des Finanzamt die entsprechende Detailinformation veröffentlicht.
COVID-19-Ratenzahlungsmodell inklusive „Safety-Car“-Phase
Die COVID-bedingten Abgabenstundungen enden mit 30.6.2021. Danach können die Abgabenrückstände nach dem COVID-19-Ratenzahlungsmodell (gem. § 323e BAO) in zwei Phase von bis zu 36 Monaten zurückgezahlt werden. Das COVID-19-Ratenzahlungsmodell ist ab dem 10. Juni 2021 bis zum 30. Juni 2021 über FinanzOnline beantragbar. Das BMF hat nun einen Ratenzahlungsrechner online gestellt, mit dem die voraussichtlichen Rückzahlungsraten berechnet werden können. Neu ist die sogenannte „Safety-Car“-Phase, wonach in den ersten drei Monaten nur ein geringer Anteil zu zahlen ist, falls es die persönliche Liquiditätssituation erfordert. Laut BMF werden in den kommenden Tagen entsprechende Informationen in die FinanzOnline DataBoxen und auf dem Postweg an Steuerpflichtige, die mehr als EUR 100 an Abgabenrückstände haben, verschickt.
Wie funktioniert das Ratenzahlungsmodell?
Das Ratenzahlungsmodell ist dann anwendbar, wenn mehr als die Hälfte Ihres Abgabenrückstandes nach dem 15. März 2020 fällig geworden ist. Dazu zählen auch die bereits festgesetzten Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen.
Dieses Ratenzahlungsmodell ermöglicht Ihnen die Rückzahlung Ihrer Abgabenschuld in zwei Phasen über höchstens 36 Monate:
- Phase 1 läuft längstens 15 Monate bis zum 30. September 2022
- Phase 2 läuft längstens weitere 21 Monate bis zum 30. Juni 2024
Für die Rückzahlung können Sie zwischen zwei Varianten wählen:
- Variante 1: Sie möchten Ihren gesamten Rückstand in der Phase 1 also bis spätestens zum 30. September 2022 innerhalb von 15 Monaten entrichten.
- Variante 2: Sie möchten Ihren gesamten Rückstand verteilt über Phase 1 und 2 in längstens 36 Monaten entrichten. In diesem Fall müssen Sie zunächst die Rückzahlung Ihres gesamten Rückstandes in der Phase 1 beantragen, genau wie bei Variante 1. Der Unterschied ist: Am Ende der Phase 1 muss aber nicht der gesamte Rückstand entrichtet sein, sondern zumindest 40 %. Jener Rückstandsbetrag, der erst in Phase 2 abgetragen werden soll, ist im Zahlungsplan zusätzlich zur 15. Rate ausgewiesen. Bis Ende August 2022 können Sie die Rückzahlung des restlichen Rückstandes in Phase 2 beantragen. Die Rückzahlung dieses Restbetrages erfolgt bis zum 30. Juni 2024.
Unter „Safety-Car-Phase“ wird eine flexible Einstiegsphase in den Ratenzahlungsplan verstanden. Möchte man diese Erleichterung in Anspruch nehmen, kann für die Monate Juli, August und September 2021 jeweils mindestens 1 % des gesamten Abgabenrückstandes zum Stand vom 30. Juni 2021 als Monatsrate beantragt werden.
Hilfreiche Links
Detaillierte Infos zum COVID-19-Ratenzahlungsmodell inkl. „Safety-Car“-Phase
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